Atomtransporte gestoppt: BUND blockiert Castor-Lieferungen bis Dezember
Gericht entscheidet über Transport von Atommüll - Atomtransporte gestoppt: BUND blockiert Castor-Lieferungen bis Dezember
Der Rechtsstreit um Atomtransporte wird sich voraussichtlich mindestens bis Dezember hinziehen. Das Verwaltungsgericht Berlin wird über einen Eilantrag der Umweltorganisation BUND entscheiden, die argumentiert, dass die geplanten Transporte nicht über ausreichende Sicherheitsvorkehrungen verfügen. Bis dahin werden keine Lieferungen stattfinden – und damit verzögern sich die Pläne der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Kernbrennstoffe, die Abfälle noch vor Jahresende verbringen wollte.
BUND NRW hat mehrfach Bedenken gegen die geplanten Transporte der Castor-Behälter geäußert. Die Organisation verweist auf Risiken durch überalterte Autobahnen, wo Brücken und Baustellen die Sicherheit gefährden könnten. Zudem seien die Konvois angesichts jüngster Drohnenangriffe nicht mehr ausreichend schützbar, wie es in ihrer Einschätzung heißt. Darüber hinaus behauptet BUND, die Transportgenehmigung sei ungültig, da die Risikobewertung aktuellen wissenschaftlichen und technischen Standards nicht genüge.
Das Berliner Gericht hatte zuvor entschieden, dass die Transporte rechtlich zulässig seien. Es wies die früheren Argumente von BUND als formell unzulässig zurück, da dem Verband die nötige Befugnis fehle. Die Richter hielten auch die inhaltlichen Einwände der Organisation für nicht überzeugend und verwiesen darauf, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden die Risiken bereits auf Basis ausreichender Daten bewertet hätten.
Nun bemüht sich BUND, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wiederherzustellen. Sollte dies gelingen, wären die Transporte rechtlich nicht mehr gestattet. Die Organisation besteht darauf, dass keine Lieferungen beginnen dürfen, bis das Gericht im Dezember sein endgültiges Urteil fällt.
Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Kernbrennstoffe hatte ursprünglich geplant, die Abfälle noch vor 2024 zu verbringen. Doch durch den Zeitplan des Gerichts sieht sie sich nun zu einer Verzögerung gezwungen – ein Vorgehen vor der Entscheidung ist damit ausgeschlossen.
Die Gerichtsentscheidung im Dezember wird darüber entscheiden, ob die Atomtransporte stattfinden dürfen. Bis dahin bleibt die rechtliche Aussetzung bestehen, die jeden Transport blockiert. Das Urteil wird zudem zeigen, ob die Sicherheits- und Rechtsbedenken von BUND nach geltenden Vorschriften Bestand haben.
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