Betrunkener Fahrer mit 1,7 Promille auf der A560 gestoppt – Führerschein sofort weg
Horst FischerBetrunkener Fahrer mit 1,7 Promille auf der A560 gestoppt – Führerschein sofort weg
Ein 56-jähriger Mann aus Buchholz wurde unter dem Verdacht der Trunkenheitsfahrt festgenommen, nachdem er auf der Autobahn A560 in der Nähe von Sankt Augustin gemeldet worden war. Der Vorfall ereignete sich am Samstag, dem 31. Januar, gegen 20:35 Uhr, als die Polizei einen Hinweis auf ein schlingerndes Fahrzeug erhielt. Die Beamten stellten später fest, dass der Fahrer einen Blutalkoholwert von etwa 1,7 Promille aufwies – deutlich über der gesetzlichen Grenze.
Der Autofahrer war zunächst auf der A560 durch unberechenbares Fahrverhalten aufgefallen, bei dem er mehrmals die Spur wechselte, bevor er die Autobahn verließ. Die Polizei konnte das Fahrzeug, einen Volkswagen, bis zu einer Bushaltestelle an der Hauptstraße in Niederpleis zurückverfolgen. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Fahrer fielen den Beamten eine verwascene Sprache und unsichere Bewegungen auf.
Ein freiwilliger Alkoholtest bestätigte einen Blutalkoholgehalt von etwa 1,7 Promille. Der Mann gab zu, Alkohol getrunken zu haben, behauptete jedoch, nur sehr wenig konsumiert zu haben und sich fahrtüchtig gefühlt zu haben. Er wurde zur Polizeidienststelle gebracht, wo ein Arzt eine Blutprobe für weitere Untersuchungen entnahm.
Sein Führerschein wurde sofort eingezogen, und ihm wurde die Fahrt mit allen Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, untersagt. Nun stehen strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr an.
Dieser Fall reiht sich in eine allgemeine Tendenz in Nordrhein-Westfalen ein, wo die Polizei im Jahr 2023 insgesamt 36.804 alkoholverwandte Verkehrsdelikte registrierte. Davon wiesen 32.957 Fälle einen Blutalkoholwert von über 0,5 Promille auf – der gesetzlichen Grenze für die meisten Fahrer. Für Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gelten strengere Vorschriften.
Der Vorfall unterstreicht erneut die Gefahren von Alkohol am Steuer. Die Polizei ruft Autofahrer weiterhin dazu auf, bei Alkoholkonsum auf öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrdienste zurückzugreifen. Wer unbedingt fahren muss, sollte ganz auf Alkohol verzichten, um sich im Rahmen des Gesetzes zu bewegen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.