BGH beendet jahrelangen Postbank-Streit zugunsten der Aktionäre

Hans-Theo Kuhl
Hans-Theo Kuhl
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Eine alte deutsche Banknote mit einer Vogeldarstellung und der Aufschrift "Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaf Berlin".Hans-Theo Kuhl

BGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH beendet jahrelangen Postbank-Streit zugunsten der Aktionäre

Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Rechtsstreit zwischen Deutsche Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären

Der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Zivilgericht, hat den langjährigen juristischen Konflikt zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank mit einem endgültigen Urteil beendet. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision der Bank zurück und bestätigten damit ein früheres Urteil zugunsten der Anleger. Im Mittelpunkt des Streits stand die Angemessenheit des Übernahmeangebots von 2010 sowie der damlige Aktienpreis.

Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die Deutsche Bank im Jahr 2010 die Mehrheit an der Postbank übernommen hatte. Dreizehn ehemalige Aktionäre klagten, sie seien bei der Abfindung benachteiligt worden: Statt der von ihnen für fair gehaltenen 57,25 Euro pro Aktie hätten sie lediglich 25 Euro erhalten. Sie warfen der Bank vor, bereits vor dem offiziellen Zeitpunkt die Kontrolle übernommen zu haben – was sich auf den Angebotspreis ausgewirkt habe.

Das Oberlandesgericht Köln hatte den Klägern zunächst recht gegeben. Die Deutsche Bank legte Revision ein, doch der BGH lehnte diese nun ab und bestätigte das vorinstanzliche Urteil. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit endgültig entschieden.

Trotz der Niederlage drohen der Deutschen Bank keine weiteren finanziellen Belastungen. Die Bank hatte die meisten Ansprüche bereits in früheren Vergleichen geregelt und insgesamt rund 112 Millionen Euro inklusive Zinsen gezahlt. Dadurch waren mögliche Restrisiken aus dem Verfahren bereits minimiert worden.

Mit der Entscheidung des BGH findet der seit über einem Jahrzehnt schwelende Konflikt sein juristisches Ende. Die ehemaligen Postbank-Aktionäre erhalten keine zusätzlichen Entschädigungen über die bereits geleisteten Zahlungen hinaus. Die Deutschen Bank ist durch ihre früheren Vergleichszahlungen vor weiteren finanziellen Konsequenzen geschützt.

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