Bistum Münster reformiert Trägerschaft seiner 660 Kitas bis 2027
Bistum Münster reformiert Unterstützung für seine 660 Kindergärten
Bis 2027 sollen drei neue regionale gemeinnützige Gesellschaften die finanziellen und administrativen Aufgaben für die Kindertageseinrichtungen des Bistums Münster übernehmen. Ziel der Umstrukturierung ist es, die langfristige Finanzierung zu sichern und sich an geänderte Landesfördergesetze anzupassen.
Die Neugestaltung erfolgt als Reaktion auf die neuen Förderrichtlinien des Kinderbildungsgesetzes (KibiZ), die Anpassungen in der Trägerschaft der Kindergärten erfordern. Statt wie bisher durch die Pfarrgemeinden verwaltet zu werden, entstehen drei regionale gemeinnützige GmbHs (gGmbHs). Eine davon wird für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen zuständig sein, eine weitere für die Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf. Eine dritte, übergeordnete Gesellschaft soll auf politische, gesellschaftliche und finanzielle Veränderungen reagieren.
Jede Pfarrgemeinde muss der Umstellung zustimmen; bei Ablehnung ist eine Übergangsphase vorgesehen. In Gesprächen mit lokalen Verantwortlichen sollen vor dem Wechsel rechtliche, finanzielle und personelle Fragen geklärt werden. Aktuell beschäftigen die Kindergärten rund 10.600 pädagogische Fachkräfte und 840 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für das Jahr 2026 hat das Bistum 39,5 Millionen Euro für die Kindertagesstätten eingeplant. Die Pfarrgemeinden bleiben zwar eng mit „ihren“ Kindergärten verbunden, entledigen sich aber der täglichen Verwaltungsaufgaben.
Das neue System soll die finanzielle Stabilität der Einrichtungen gewährleisten und die Gemeinden von bürokratischem Aufwand entlasten. Die Entscheidung über die Teilnahme liegt bei den örtlichen Gremien, wobei das Bistum während des Übergangs Unterstützung anbietet. Die ersten Änderungen sollen ab 2027 in Kraft treten.






