Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Ariane HolzapfelBundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Issa H. nach tödlichem Messerangriff in Solingen
Der Bundesgerichtshof hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. wegen eines tödlichen Messerangriffs auf ein Fest in Solingen im Jahr 2024 bestätigt. Das Gericht wies seine Revision zurück und bestätigte damit die Verurteilung wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und Terrorismus. Zudem ordnete es die anschließende Sicherungsverwahrung an, da von Issa H. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe.
Der Angriff ereignete sich vor knapp zwei Jahren, als Issa H. drei Menschen erstach und acht weitere verletzte. Sein Ziel war es, möglichst viele Festbesucher zu töten, die er als Symbole der westlichen Gesellschaft ansah. Die Ermittlungen ergaben, dass er sich der extremistischen Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) angeschlossen und liberaldemokratische Werte abgelehnt hatte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Issa H. ursprünglich zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung verurteilt – die höchste Strafe im deutschen Rechtssystem. Das Gericht stellte fest, dass er den Anschlag in Absprache mit anderen IS-Mitgliedern geplant hatte. Am Freitag wies der Bundesgerichtshof seine Revision ab und bestätigte, dass keine Rechtsfehler vorlagen.
Psychologische Gutachten zeigten, dass Issa H. weiterhin radikale islamistische Überzeugungen vertritt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass von ihm auch künftig eine hohe Gewaltbereitschaft ausgehe, was die anschließende Sicherungsverwahrung rechtfertige.
Mit dieser Entscheidung ist das Urteil gegen Issa H. rechtskräftig – er wird damit auf unbestimmte Zeit in Haft bleiben. Der Fall zählt zu den schwersten Verurteilungen eines islamistisch motivierten Angriffs in Deutschland. Die Behörden betonten, das Urteil spiegle die Schwere seiner Taten und die anhaltende Bedrohung wider, die von ihm ausgehe.






