Bundesnetzagentur diskutiert vorzeitiges Ende der Netzentgelt-Befreiung für Stromspeicher
Horst FischerBundesnetzagentur diskutiert vorzeitiges Ende der Netzentgelt-Befreiung für Stromspeicher
Die Bundesnetzagentur prüft im Rahmen des laufenden AgNes-Prozesses die Zukunft der Netzentgelte für Speicherbetreiber. Die derzeitige vollständige Befreiung von diesen Gebühren, die bis 2029 gelten soll, wird nun auf eine mögliche vorzeitige Abschaffung hin diskutiert. Branchenverbände und Regulierungsbehörden sind uneins, wie Investitionssicherheit mit einer fairen Kostenbeteiligung in Einklang gebracht werden kann.
Die Behörde signalisiert eine Präferenz für ein vorzeitiges Ende der Befreiung vor 2029 und argumentiert, dass neue Speichersysteme sich an den Netzkosten beteiligen sollten. Vorgeschlagen wird ein Mindestbeitragsmechanismus, um sicherzustellen, dass Betreiber ihren Anteil leisten. Daneben werden auch feste kapazitätsbasierte Gebühren sowie dynamische Entgeltmodelle mit Anreizen geprüft. Die Regulierer betonen, dass die Überarbeitung der Netzentgeltregeln 2023 ihnen mehr Spielraum bei der Festsetzung der Gebühren eingeräumt habe.
Vertreter der Branche wehren sich gegen eine vorzeitige Streichung und bestehen darauf, dass dies gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen würde. Sie warnen, dass Unsicherheiten bei den Gebühren die Finanzierung und Investitionsentscheidungen für Speicherprojekte gefährden könnten. Die Bundesnetzagentur hält jedoch daran fest, dass rückwirkende Anpassungen rechtlich problematisch sein könnten, und verweist auf Bedenken hinsichtlich der unechten Rückwirkung – einer Form unzulässiger Rückwirkung.
Im AgNes-Prozess werden auch Fachdiskussionen zu Einspeisevergütungen und Kostenverteilung geführt; erste Zwischenergebnisse werden für Mitte 2026 erwartet. Unterdessen hat der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden, dass die deutsche KWK-Förderung und die Begrenzungen der KWKG-Umlage keine staatliche Beihilfe darstellen – dieser Fall betrifft jedoch nicht direkt die Netzentgelte für Speicher. Die Bundesnetzagentur prüft weiterhin, wie mögliche Änderungen mit den EU-Rechtsgrundsätzen vereinbar wären.
Betreiber müssen sich derzeit an die Befristung der Gebührenbefreiung bis 2029 halten, doch die fehlende Klarheit darüber hinaus lässt viele bei der Planung zukünftiger Projekte im Ungewissen. Ziel der Behörde ist es, ein System zu entwickeln, in dem Speicheranlagen – insbesondere neue – ihren fairen Anteil tragen, ohne das Wachstum des Sektors zu behindern.
Die Debatte über die Netzentgelte für Speicher wird maßgeblich beeinflussen, wie Betreiber ihre Systeme in den kommenden Jahren finanzieren und aufbauen. Eine Entscheidung über die Zukunft der Befreiung könnte mit dem AgNes-Zwischenbericht 2026 fallen. Bis dahin bleibt unklar, welche Finanzierungsmodelle tragfähig sind und welche rechtlichen Risiken rückwirkende Änderungen bergen.