Bundesverwaltungsgericht: Ohne Pass keine Einbürgerung in Deutschland
Hans-Theo KuhlEntscheidung: In der Regel muss Identität für die Naturalisierung in Deutschland nachgewiesen werden - Bundesverwaltungsgericht: Ohne Pass keine Einbürgerung in Deutschland
Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Pflicht für Einbürgerung in Deutschland
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Vorspann: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Pflicht für Einbürgerung in Deutschland
Ein Syrer scheitert mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft, weil er sich weigert, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob ein früheres Urteil auf, das die Behörden in Mettmann verpflichtete, ihm die Staatsangehörigkeit zu gewähren.
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Regeln zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungen. Das Gericht betonte, dass Pässe weiterhin das primäre Dokument zum Nachweis der Identität von Antragstellern darstellen.
Ahmed T., ein 30-jähriger Syrer, der seit 2014 in Deutschland lebt, hatte in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) die Einbürgerung beantragt. Die örtlichen Behörden lehnten seinen Antrag ab, weil er keinen syrischen Pass beantragen wollte.
Ein niedrigeres Gericht in Düsseldorf gab dem Mann zunächst recht und wies Mettmann an, die Staatsbürgerschaft zu genehmigen. Das Bundesverwaltungsgericht kehrte diese Entscheidung jedoch um. Es urteilte, dass Pässe das Standarddokument zur Identitätsfeststellung seien und beschrieb sie als "staatlich ausgestellte Dokumente mit internationaler Anerkennung", die rechtlich die Staatsangehörigkeit und persönlichen Daten bestätigen.
Das Gericht präzisierte, dass nur Personen, die keinen Pass erhalten können – oder für die dies unzumutbar wäre –, alternative Dokumente vorlegen dürfen. Dazu könnten Ersatzreisepapiere oder amtliche Lichtbildausweise wie Personalausweise zählen. Antragsteller müssen zudem nachweisen, dass sie bei der Überprüfung ihrer Identität mitgewirkt haben und der Erhalt eines Passes tatsächlich unmöglich ist.
Wegen unzureichender Angaben im Fall verwies das Gericht die Sache zur weiteren Prüfung zurück an das Düsseldorfer Gericht.
Das Urteil unterstreicht die strengen Identitätskontrollen bei Einbürgerungsanträgen. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss künftig entweder einen Pass vorlegen oder belegen, dass er keinen erhalten kann. Die Entscheidung lässt den Fall von Ahmed T. vorerst ungelöst – eine weitere Prüfung durch das untere Gericht steht noch aus.