Bürgerinitiative kämpft gegen umstrittenes Wohnbauprojekt in Moers
Ariane HolzapfelBürgerinitiative kämpft gegen umstrittenes Wohnbauprojekt in Moers
Ein geplantes Wohnbauprojekt in Moers hat einen Streit zwischen Anwohnern und der lokalen Verwaltung entfacht. Das im August 2025 genehmigte Vorhaben umfasst neun neue Wohneinheiten in der Nähe des Josef-Peil-Wegs – einer ausgewiesenen „Spielstraße“, in der die Bewohner eine Zunahme des Verkehrs fürchten. Eine Bürgerinitiative stellt nun den Beschluss infrage und argumentiert, dass die bestehende Infrastruktur die zusätzlichen Häuser nicht bewältigen könne.
Die Baugenehmigung wurde erteilt, noch bevor eine Bürgerpetition im Petitionsausschuss beraten werden konnte. Die Anwohner behaupten, dass die vorhandenen Straßen und Abwasserleitungen nicht für weitere Bebauung ausgelegt seien. Zudem befürchten sie, dass starker Verkehr ihr ruhiges, verkehrsberuhigtes Wohnviertel stören werde. Der Zugang zum Baugebiet soll über den Elbinger Ring und den Josef-Peil-Weg erfolgen, der derzeit in einer Sackgasse endet.
Die Bürgerinitiative wirft der Verwaltung zudem vor, ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf falsch ausgelegt zu haben. Sie argumentiert, dass ein Grünstreifen hätte angelegt werden müssen, um die Bebauungsgrenze deutlich zu markieren. Die Gruppe sieht den Fall als Prüfstein dafür, ob in Moers letztlich der Rat oder die Verwaltung das Sagen hat. Die Verwaltung betont hingegen, dass das Projekt alle rechtlichen Vorgaben erfülle und eine Beteiligung des Rates nicht erforderlich gewesen sei. Zwar könnte die Genehmigung theoretisch zurückgenommen werden, doch der Bauherr könnte eine solche Entscheidung gerichtlich anfechten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt (ASPU) wird am 22. Januar über die Bürgerpetition abstimmen.
Das Ergebnis der ASPU-Abstimmung wird entscheiden, ob das Bauvorhaben wie geplant umgesetzt wird. Sollte die Petition erfolgreich sein, könnte die Verwaltung unter Druck geraten, die Genehmigung zu überdenken. Allerdings könnte eine mögliche Klage des Bauherrn die Klärung des Falls weiter verzögern.