04 March 2026, 18:38

Datenschutz-Skandal: Ärzte und Pflegekräfte veröffentlichen Patientendaten in sozialen Medien

Ein Plakat mit Text und einem Diagramm, das die Anzahl der Krebsdiagnosen nach Geschlecht zeigt.

Datenschutz-Skandal: Ärzte und Pflegekräfte veröffentlichen Patientendaten in sozialen Medien

Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte warnt scharf vor Missbrauch sozialer Medien durch medizinisches Personal

Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, hat medizinische Fachkräfte wegen wiederholter Verstöße gegen den Datenschutz in sozialen Netzwerken deutlich gerügt. Immer wieder würden sensible Patientendaten ohne Erlaubnis online geteilt, so die Behördenleiterin. Ihre Stellungnahme erfolgt nach mehreren Vorfällen, bei denen Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten vertrauliche Informationen auf Plattformen wie Instagram und Snapchat veröffentlichten.

In einem Fall hatte ein Schönheitschirurg ein Foto einer Patientin während eines Eingriffs auf Instagram hochgeladen – inklusive ihres vollen Namens, obwohl die Frau einer Brustvergrößerung zustimmte, nicht jedoch der Veröffentlichung. Ein weiterer Vorfall betraf eine Psychotherapeutin, die versehentlich den Namen einer Patientin preisgab, als sie einen Kostenzusagebrief der Krankenkasse in sozialen Medien teilte.

Auch Pflegepersonal wurde dabei ertappt, wie es pflegebedürftige Personen filmte oder per Livestream übertrug – teils während der Arbeitszeit oder in Pausen. Gayk betonte, dass bereits Teilaufnahmen, etwa von Körperteilen, für Freunde oder Angehörige identifizierbar sein könnten. Zudem sei eine Einwilligung oft rechtlich unwirksam, insbesondere bei Machtungleichgewichten oder bestimmten medizinischen Zuständen der Patienten.

Die Datenschutzbeauftragte kritisierte den wachsenden Trend zur Selbstvermarktung unter Gesundheitsfachkräften und nannte einige Fälle schlicht "fassungslos". Die Weitergabe von Patientendaten zu Werbezwecken ohne gültige Einwilligung verstoße gegen strenge Datenschutzgesetze. Verstöße könnten hohe Bußgelder und Schadensersatzforderungen wegen unrechtmäßiger Offenlegung nach sich ziehen.

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Gayks Warnungen folgen einer Reihe ähnlicher Vorfälle, wobei ihre Behörde seit Beginn der Hinweise noch keine offiziellen Beschwerden erhalten hat. Die Fälle zeigen jedoch die Gefahren auf, wenn Patientengeheimnis und soziale Medien aufeinandertreffen. Medizinisches Personal muss nun mit klaren rechtlichen Konsequenzen rechnen, sollte es versagen, sensible Daten zu schützen.