28 January 2026, 08:08

Deichmann scheitert vor Gericht: Schuhkartons bleiben kostspielig

Ein Regal voller verschiedener Schuharten in Kartons, jeweils mit einem Preisschild, und Kartons aus Pappe auf der rechten Seite.

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann wegen Entsorgungskosten klagt - Deichmann scheitert vor Gericht: Schuhkartons bleiben kostspielig

Schuhhändler Deichmann muss Entsorgungskosten für Schuhkartons weiterhin tragen

Der Schuhhändler Deichmann hat seinen juristischen Kampf gegen eine Regulierungsbehörde wegen der Kosten für die Entsorgung von Schuhkartons verloren. Das Unternehmen argumentierte, dass Kunden die Verpackungen häufig im Geschäft zurückließen, wodurch zusätzliche Gebühren überflüssig seien. Ein Gericht bestätigte jedoch am Freitag, dass Deichmann die Entsorgungskosten gemäß den geltenden Vorschriften weiter tragen muss.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob Deichmann zusätzliche Gebühren für die Entsorgung der Schuhkartons zahlen muss. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stuft die Kartons als "systembeteiligungspflichtig" ein, da sie in der Regel bei den Verbrauchern landen. Deichmann behauptete, dass mehr als die Hälfte der Kunden die Kartons im Laden ließe, doch das Gericht stellte fest, dass dies nur bei 62 Prozent der Fall sei – und damit unter der für eine Befreiung erforderlichen Schwelle.

Das Unternehmen hatte geltend gemacht, es zahle doppelt: einmal für das eigene Abfallsystem und ein weiteres Mal für das "duale System", das die Verbraucherverpackungen verwaltet. Der Händler warnte zudem, dass diese Kosten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an die Kundschaft weitergegeben werden müssten. Kein anderes Schuhunternehmen hatte diese Auflage zuvor angefochten, sodass das Ergebnis bis zur Urteilsverkündung ungewiss blieb. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelte den Fall am Freitagmorgen und wies bis Mittag die Argumente Deichmanns zurück – die bestehenden Entsorgungsgebühren bleiben damit bestehen.

Die Entscheidung bedeutet, dass Deichmann die umstrittenen Abgaben weiter entrichten muss. Ohne eine Änderung der Regelungen werden die Schuhpreise durch diesen Prozess voraussichtlich nicht sinken. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie die Kosten für Verpackungsabfälle im Einzelhandel gehandhabt werden.