Deutsche Telekom gewinnt 30-Millionen-Euro-Prozess gegen Meta um Netzgebühren
Ariane HolzapfelUrteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Deutsche Telekom gewinnt 30-Millionen-Euro-Prozess gegen Meta um Netzgebühren
Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom rund 30 Millionen Euro für Netzwerk-Nutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit über die Kosten für die Datenübertragung. Beide Unternehmen hatten sich gegenseitig unfaire Geschäftspraktiken vorgeworfen, doch das Gericht gab dem Telekommunikationsanbieter Deutsche Telekom recht.
Der Konflikt begann, als Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung einstellte. Das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom argumentierte, es stehe ihm eine Entschädigung für die Abwicklung des Datenverkehrs von Meta zu, während Meta behauptete, es gebe weder einen formellen Vertrag noch eine Zahlungsverpflichtung. Die Deutsche Telekom hielt dagegen, sie erfülle lediglich ihre Pflichten gegenüber den eigenen Kunden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Deutsche Telekom berechtigt sei, die Zahlungen einzufordern. Es stellte fest, dass Metas Tochterunternehmen Edge Network den Datenverkehr zwar über Wettbewerber hätte umleiten können, dies jedoch nicht tat. Ein erstes Urteil aus dem Jahr 2022 hatte die Summe auf etwa 20 Millionen Euro festgesetzt, doch der endgültige Betrag beläuft sich nun auf 30 Millionen Euro und deckt die Nutzung über mehr als drei Jahre ab.
Dieser Fall ist Teil einer größeren Debatte in Europa über eine "gerechte Kostenbeteiligung". Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom, Orange und Vodafone fordern seit Langem, dass US-Technologiekonzerne sich stärker an den Netzkosten beteiligen. Die Europäische Kommission unter Thierry Breton unterstützt diese Position seit 2023. Unternehmen wie Meta hingegen argumentieren, ihre Dienste steigerten bereits die Nachfrage nach Internetverträgen und kämen damit den Telekommunikationsanbietern zugute.
Die Gerichtsentscheidung schafft einen rechtlichen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber Gebühren für die Beförderung von Datenverkehr erheben dürfen. Sie fällt in eine Zeit, in der die Spannungen zwischen US-Techgiganten und europäischen Telekommunikationsunternehmen weiterhin ungelöst sind – eine endgültige Einigung wird vor 2026 nicht erwartet.
Die Zahlung von 30 Millionen Euro stellt einen Erfolg für die Deutsche Telekom in ihrem Kampf um eine fairere Kostenverteilung dar. Das Urteil unterstreicht das Prinzip, dass Telekommunikationsunternehmen für den Transport von Datenverkehr eine Vergütung verlangen können. Die grundsätzliche Debatte über die Finanzierung der Infrastruktur zwischen US-Technologiekonzernen und europäischen Anbietern bleibt jedoch weiterhin ohne klare Lösung.