24 May 2026, 00:21

Drei Personen lösen Bahn-Chaos an der Müngstener Brücke aus

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Personen lösen Bahn-Chaos an der Müngstener Brücke aus

Drei Personen am Sonntagmittag in der Nähe der Müngstener Brücke gesichtet

Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen in der Nähe der Müngstener Brücke im Gleisbereich beobachtet. Ihr Aufenthalt in dem nicht zugänglichen Bereich führte zu erheblichen Störungen im Bahnverkehr und zwang die Behörden, die Strecke für über 40 Minuten komplett zu sperren. Rettungskräfte wurden umgehend alarmiert, um die Lage zu bereinigen.

Gegen 12:05 Uhr meldeten mehrere Zeugen, zwei Erwachsene und ein Kind im gesperrten Gleisabschnitt nahe der Brücke gesehen zu haben. Der unbefugte Zutritt löste um 12:09 Uhr eine sofortige Streckensperrung aus, die bis 12:50 Uhr andauerte und den Zugverkehr in beide Richtungen zum Erliegen brachte.

Der Vorfall erforderte einen großangelegten Einsatz der Rettungskräfte. Die Feuerwehr Solingen setzte Personal ein, wobei Kosten in Höhe von etwa 656 Euro entstanden. Die Bundespolizei leitete eine Operation ein, für die 99,60 Euro aufgewandt wurden, und begann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die beiden Erwachsenen wegen widerrechtlichen Betretens der Gleisanlagen.

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Im Anschluss an das Ereignis erteilte die Stadt Solingen den Beteiligten einen offiziellen Kostenbescheid gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Auch das Polizeipäsidium Wuppertal forderte Gebühren in Höhe von 118,50 Euro pro Schuldner an. Nun prüfen die Behörden, ob die Gesamtkosten von den Verantwortlichen erstattet werden können.

Die Stadt Remscheid untersucht derzeit noch, ob sie ebenfalls Kosten geltend machen wird, hat jedoch noch keinen Zeitrahmen für eine Entscheidung festgelegt.

Der Vorfall verursachte erhebliche Verspätungen und erforderte einen aufwendigen Einsatz der Rettungskräfte. Die Gesamtkosten – einschließlich Feuerwehr, Polizei und Verwaltungsgebühren – werden nun auf eine mögliche Rückforderung geprüft. Die Behörden warnen weiterhin eindringlich vor den Gefahren, die vom unbefugten Betreten von Gleisanlagen ausgehen.

Quelle