Edeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen für Milchprodukte
Edeka hat einen Rechtsstreit mit dem Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über Zahlungsbedingungen für Milchprodukte gewonnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass verlängerte Zahlungsfristen mit Arla Foods nicht gegen Handelsrecht verstoßen. Die Entscheidung stellt einen bedeutenden Erfolg für den Händler und seine Lieferanten dar.
2023 erhielt das BLE Hinweise, dass Edeka mit einem Milchlieferanten für leicht verderbliche Milch und Sahne Zahlungsfristen von über 49 Tagen vereinbart hatte. Die Lieferungen fanden in den Jahren 2021, 2022 und 2024 statt. Die Behörde erließ im Oktober 2024 ein Verbot und argumentierte, solche Konditionen verstießen gegen das Agrar- und Lebensmittelkettengesetz (AgrarOLkG), das je nach Unternehmensumsatz in der Regel Zahlungen innerhalb von 30 Tagen vorschreibt.
Das Gericht stellte fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Einzelhändler in die Zahlen einbezog. Dieser Fehler führte zu einer unzutreffenden Bewertung des Konzernumsatzes und damit zu einer fehlerhaften Anwendung der 30-Tage-Frist. Das Urteil bestätigte, dass die Vereinbarungen zwischen Edeka und Arla Foods rechtmäßig seien.
Dem BLE bleibt nun nur noch eine rechtliche Option: die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Das Düsseldorfer Gericht ließ keine Berufung gegen sein Urteil zu.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Gleichzeitig kritisierte der Verband das BLE dafür, bei der Rechtsdurchsetzung wiederholt seine Befugnisse zu überschreiten. Der HDE warnte, überzogene Klagen könnten Verbraucher schaden, und forderte mehr Zurückhaltung.






