Essens forensische Einrichtung in Heidhausen droht an rechtlichen Mängeln zu scheitern
Olav RuppertEssens forensische Einrichtung in Heidhausen droht an rechtlichen Mängeln zu scheitern
Essens Pläne für eine neue forensische Einrichtung im Stadtteil Heidhausen stehen vor rechtlichen Unsicherheiten. Die Stadtverwaltung hat eingeräumt, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74 – die vorgesehene rechtliche Grundlage für das Projekt – möglicherweise schwerwiegende formelle Mängel aufweist. Diese Fehler könnten den gesamten Plan anfällig für gerichtliche Anfechtungen machen.
Erst eine unabhängige juristische Prüfung hatte die potenziellen Probleme innerhalb des Plans Nr. 7/74 aufgedeckt. Die Ergebnisse warfen Zweifel daran auf, ob das Dokument allen rechtlichen Anforderungen genügt. In der Folge kann die Stadt ihre bisherige Behauptung, der Plan biete eine gültige Grundlage für die forensische Einrichtung, nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten.
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat seine Bedenken mittlerweile an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Von dort wird die Angelegenheit an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur weiteren Bearbeitung übergeben. Stadtvertreter haben zudem davor gewarnt, dass ein Vorgehen auf Basis des aktuellen Plans ein hohes Risiko birgt, vor Gericht zu unterliegen.
Trotz des Rückschlags deuten Rechtsexperten auf eine mögliche Alternative hin: Sollte der Bebauungsplan gekippt werden, könnte die forensische Einrichtung dennoch nach Paragraf 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs genehmigt werden. Diese Regelung erlaubt es, bestimmte Vorhaben auch ohne formellen Bebauungsplan umzusetzen.
Mit dem Eingeständnis der Stadt zeichnet sich ein Kurswechsel in der Haltung zum Heidhausen-Projekt ab. Die Verantwortlichen müssen nun auf Weisungen der übergeordneten Behörden warten, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheiden können. Das Ergebnis wird zeigen, ob die forensische Einrichtung auf Basis der bestehenden Regelungen vorankommt – oder ob ein neuer rechtlicher Ansatz notwendig wird.






