Euskirchen lockert Förderregeln: Mehr Haushalte können günstige Wohnungen beantragen
Horst FischerEuskirchen lockert Förderregeln: Mehr Haushalte können günstige Wohnungen beantragen
Euskirchen erweitert Zugang zu bezahlbarem Wohnraum durch angepasste Förderrichtlinien
Die Stadt Euskirchen schafft mehr Möglichkeiten für günstiges Wohnen, indem sie die Zugangsvoraussetzungen lockert. Künftig können auch finanziell besser gestellte Haushalte einen Antrag auf geförderte Wohnungen der Einkommensgruppe B stellen. Die Anpassung folgt aktualisierten Landesvorgaben aus Nordrhein-Westfalen und soll vor allem arbeitende Familien entlasten, die unter dem Wohnungsmangel leiden.
Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) sowie die Erfüllung bestimmter Einkommensgrenzen. Die neuen Regeln richten sich an Haushalte mit einem Nettoeinkommen zwischen 1.501 und 2.500 Euro monatlich – je nach Familiengröße. Antragsteller müssen entweder in Euskirchen wohnen oder dort arbeiten und nachweisen, dass sie keine passende Alternative auf dem Immobilienscout finden. Einkommensnachweise und Bedarfsbelege sind bei der Beantragung des WBS bei der Stadtverwaltung vorzulegen.
Euskirchen führt ein Wohnungssuchendenregister für Bürger mit gültigem WBS der Einkommensgruppen A oder B. Interessierte können sich dort eintragen lassen, während sie nach einer Wohnung mieten suchen. In künftigen, öffentlich geförderten Neubauprojekten sollen geförderte Wohnungen für beide Einkommensgruppen sowie frei finanzierter Wohnraum entstehen. Bisher waren die meisten Sozialwohnungen vorrangig Haushalten mit sehr geringem Einkommen vorbehalten. Die überarbeitete Regelung öffnet nun auch arbeitenden Familien den Zugang, die mit steigenden Mieten kämpfen, aber für klassischen sozialen Wohnungsbau zu viel verdienen.
Durch die Änderungen können nun mehr Haushalte in Euskirchen über das WBS-System geförderte Wohnungen beantragen. Zukünftige Wohnprojekte werden geförderte und frei finanzierte Wohnungen kombinieren, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Berechtigte müssen sich bei der Stadt registrieren und die erforderlichen Einkommensunterlagen vorlegen, um eine solche Wohnung zu erhalten.