12 January 2026, 17:32

Evangelische Kirche führt pauschale Anerkennung für Gewaltopfer ein

Eine Schwarz-Weiß-Postkarte mit dem Bild der Erlöserkirche auf dem Blutsfeld in Dresden, umgeben von Bäumen unter einem klaren blauen Himmel, mit deutschem Text auf der rechten Seite.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt pauschale Anerkennung für Gewaltopfer ein

Neues Rahmenwerk zur Anerkennung von Überlebenden sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie

Zum 1. Januar 2026 ist ein neues Regelwerk in Kraft getreten, das die Anerkennung von Überlebenden sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und ihrer Wohlfahrtsorganisation Diakonie regelt. Die Richtlinie gilt für drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und erstreckt sich auf Teile von Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. Ziel ist es, das Leid der Betroffenen auf eine einheitliche Weise anzuerkennen.

Die von der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und der Diakonie beschlossenen Leitlinien orientieren sich am Modell der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Demnach haben Überlebende von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Anspruch auf eine pauschale Anerkennungssumme von 15.000 Euro. Entscheidend ist dabei die Plausibilität der Schilderungen – nicht der strenge juristische Beweis.

Zusätzlich sind im Einzelfall höhere Zahlungen möglich. Besonders wichtig: Das neue System gilt nicht nur für künftige Fälle. Betroffene, die bereits Anerkennungshilfen erhalten haben, können nun eine Überprüfung und mögliche Anpassung früherer Entscheidungen beantragen. Bisher waren die Leistungen regional unterschiedlich geregelt. Die Neuregelung schafft nun einheitliche Standards und eine fairere Anerkennung für diejenigen, die in kirchlichen oder Diakonie-Einrichtungen Gewalt erlebten.

Der Richtlinienwechsel markiert einen strukturierten Umgang mit sexualisierter Gewalt – sowohl in der Vergangenheit als auch in Zukunft. Überlebende können nun nach einem transparenten, einheitlichen Verfahren Anerkennung beantragen. Zudem ermöglicht das Rahmenwerk die Neuprüfung älterer Fälle, um sicherzustellen, dass die Zahlungen dem erlittenen Leid gerecht werden.