18 February 2026, 16:28

Evangelische Kirche Westfalen prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, während Menschen auf dem Boden vor ihnen und auf der rechten Seite stehen und Fotorahmen an der Wand im Hintergrund zu sehen sind.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche Westfalen prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine Untersuchung zu historischen Fällen sexualisierter Gewalt eingeleitet. Ehemalige Polizeibeamte werden Personalakten prüfen, um mögliche Fehlverhalten aufzudecken. Die Überprüfung begann Anfang Februar und wird im März mit zusätzlicher Unterstützung ausgeweitet.

Der Prozess startete am 1. Februar 2023 unter der Leitung eines pensionierten Polizeibeamten mit jahrzehntelanger Ermittlungserfahrung. Ab dem 1. März wird ein zweiter, ebenfalls erfahrener Beamter das Team verstärken. Ihre Aufgabe besteht darin, alle Personalakten zu sichten, die beim Landeskirchenamt vorliegen.

Zunächst liegt der Fokus auf aktuellen Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass mögliche Fälle noch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen liegen. Sollten Hinweise auf Fehlverhalten gefunden werden, werden die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) weitergeleitet, die weitere Schritte einleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe können disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Kündigung die Folge sein.

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Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für sexualisierte Gewalt, wird die regionalen Synoden künftig über den Stand der Untersuchungen informieren. Wie lange die Prüfung dauern wird, ist noch unklar, doch die Kirche hat sich zu einer gründlichen Aufarbeitung verpflichtet.

Diese Initiative folgt ähnlichen Maßnahmen anderer Landeskirchen, darunter die Evangelische Kirche im Rheinland und der Kirchenkreis Essen, die ebenfalls begonnen haben, Personalakten auf Anzeichen sexualisierter Gewalt zu überprüfen.

Ziel der Untersuchung ist es, frühere Verstöße in den Kirchenakten aufzudecken. Bestätigte Fälle werden von der UVSS bearbeitet, wobei für die Beteiligten Konsequenzen drohen. Noch ist nicht bekannt, wie lange das Verfahren insgesamt dauern wird.