Ex-Guantánamo-Häftling darf nach 20 Jahren Einreiseverbot nach Deutschland zurückkehren
Hans-Theo KuhlGericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach 20 Jahren Einreiseverbot nach Deutschland zurückkehren
Ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay, der ursprünglich aus Mauretanien stammt, hat nach einem langjährigen Rechtsstreit das Recht erhalten, nach Deutschland zurückzukehren. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied zu seinen Gunsten und hob damit ein 20 Jahre lang geltendes Einreiseverbot auf, das die Stadt Duisburg verhängt hatte. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Auseinandersetzungen über seine früheren Verbindungen zum Extremismus und seinen aktuellen Status als EU-Bürger.
Der Mann war erstmals in den späten 1980er-Jahren nach Deutschland gekommen und hatte bis 1999 eine Aufenthaltserlaubnis. In den frühen 1990er-Jahren reiste er nach Afghanistan, schloss sich dort al-Qaida an und kehrte 1992 nach Deutschland zurück. Später wurde er im Jahr 2000 wegen Sozialbetrugs verurteilt, ausgewiesen und erhielt ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde er 2002 in Guantánamo Bay inhaftiert und erst 2016 wieder freigelassen. Nach seiner Rückkehr nach Europa erwarb er die niederländische Staatsbürgerschaft, die ihm als EU-Bürger Freizügigkeit innerhalb der Union garantiert. Dennoch hielt Duisburg an dem Einreiseverbot fest – mit Verweis auf Sicherheitsbedenken.
2020 beantragte der Mann eine Befristung des Verbots, doch die Stadt lehnte seinen Antrag ab. Deutsche Gerichte urteilten später, dass das Verbot ungültig sei, da es sich auf Terrorismusvorwürfe stützte, die erst nach seiner ursprünglichen Ausweisung erhoben worden waren. Das Bundeskriminalamt (BKA) fand keine Hinweise darauf, dass er seit seiner Freilassung eine Sicherheitsgefahr darstelle oder islamistische Ideologie verbreite.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied im November 2023 zu seinen Gunsten und verfügte die Aufhebung des Verbots. Als Duisburg Berufung einlegte, wies das Oberverwaltungsgericht Münster diese zurück und bestätigte sein Recht auf Rückkehr nach Deutschland.
Mit dem Urteil kann der Mann nun ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen. Seine durch die Niederlande erworbene EU-Staatsbürgerschaft spielte eine entscheidende Rolle bei der Aufhebung des Verbots. Die Entscheidung beendet einen Rechtsstreit, der mit seiner Ausweisung vor mehr als zwei Jahrzehnten begonnen hatte.