Falschmeldungen zu Rentenansprüchen: Wie ukrainische Geflüchtete wirklich in die deutsche Rente einzahlen müssen
Ariane HolzapfelFalschmeldungen zu Rentenansprüchen: Wie ukrainische Geflüchtete wirklich in die deutsche Rente einzahlen müssen
Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich das Rentensystem ausnutzen. Die Aufnahmen suggerieren, dass Ukrainer:innen Sonderleistungen erhalten, ohne in das System einzuzahlen. Nun haben Behörden klargestellt, wie die Rentenregeln für Geflüchtete und Ausländer:innen tatsächlich funktionieren.
Das irreführende Video behauptet, 114.000 Ukrainer:innen erhielten eine "deutsche Gesetzesrente" und dass 3,2 Millionen Rentner:innen von Sozialversicherungsabkommen profitierten. Beide Angaben sind falsch. Tatsächlich haben nur diejenigen Anspruch auf eine reguläre Altersrente, die in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Ein geplantes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine würde es ermöglichen, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen. Dadurch ließe sich die Mindestversicherungsdauer von fünf Jahren erfüllen – doch ein Rentenanspruch bestünde weiterhin nur für diejenigen, die tatsächlich eingezahlt haben. Das Abkommen, falls ratifiziert, würde das Renteneintrittsalter für Ukrainer:innen in Deutschland nicht ändern.
Wie alle Einwohner:innen müssen auch ukrainische Geflüchtete die gleichen Altersgrenzen für den Rentenbezug einhalten. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Gruppen, etwa für (Spät-)Aussiedler:innen nach dem Fremdrentengesetz. Sonderregelungen speziell für Ukrainer:innen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Flüchtlingsstatus existieren nicht.
Die falschen Behauptungen im Video ignorieren, dass Rentenansprüche an Beitragszahlungen geknüpft sind. Ukrainer:innen in Deutschland müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie alle anderen. Ohne Einzahlungen in das System gibt es keine Rentenleistungen.