04 April 2026, 00:45

Gänseliesel-Brunnen feiert 125 Jahre: Drei Tage, an denen Küssen wieder erlaubt ist

Eine Gravur eines Parkbrunnens mit einer Statue in der Mitte, umgeben von Bäumen und Menschen, mit Text am unteren Bildrand.

Kussverbot gelockert: Gänseliesel kann wieder geküsst werden - Gänseliesel-Brunnen feiert 125 Jahre: Drei Tage, an denen Küssen wieder erlaubt ist

Göttingens berühmter Gänseliesel-Brunnen feiert in diesem Jahr sein 125-jähriges Jubiläum. Das Wahrzeichen, bekannt für seine jahrhundertelange Tradition, bei der Promovierte die Statue küssen, lockert 2026 vorübergehend das bestehende Verbot dieser Praxis. An drei besonderen Terminen dürfen Besucher dann wieder an dem beliebten Brauch teilhaben.

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Die Tradition, die Gänseliesel-Statue zu küssen, reicht über ein Jahrhundert zurück. Seit Generationen steigen frischgebackene Doktoranden in den Brunnen, um die bronzene Gänsemagd als Teil ihres akademischen Rituals zu küssen. Doch 1926 verhängten die Behörden ein Verbot, nachdem die Statue und der Brunnen wiederholt beschädigt worden waren.

Das ursprüngliche Standbild wurde schließlich 1990 durch eine Replik ersetzt, um das Erbe zu bewahren. Trotz der Einschränkungen bleibt der Brunnen eines der liebsten Symbole Göttingens.

2026 wird die Stadt das Kussverbot an drei ausgewählten Tagen aufheben: am 19. April, 4. Juni und 27. September. An diesen Tagen dürfen Besucher in den Brunnen steigen, die Statue küssen oder Fotos machen. Die vorübergehende Lockerung der Regeln soll die Tradition ehren und gleichzeitig das Denkmal für künftige Generationen schützen.

Das 125-jährige Jubiläum des Gänseliesel-Brunnens unterstreicht seine anhaltende Bedeutung für Göttingen. Durch die begrenzte Freigabe des Kussrituals gelingt der Stadt eine Balance zwischen kulturellem Erbe und Denkmalschutz. Die drei festgelegten Termine 2026 bieten Einheimischen und Touristen eine seltene Gelegenheit, an diesem historischen Brauch teilzuhaben.

AKTUALISIERUNG

Historical records reveal 1926 ban's fine and enforcement gaps

The 1926 ban on kissing the Gänseliesel-Brunnen was formalised via police ordinance on 31 March 1926, carrying a maximum fine of 150 Marks. Despite this legal framework, enforcement remained inconsistent. The original 1901 fountain, now replaced by a replica, saw the ban persist for over a century until its 2026 partial reversal.