Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Ariane HolzapfelDrachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab und begründete dies damit, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Vereinsbetrieb darstellten. Die Entscheidung folgt auf Bedenken hinsichtlich der Flugsicherheit und möglicher Beeinträchtigungen auf einem der meistfrequentierten Fluggelände der Region.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, die Windräder würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Zudem befürchtete er, durch den Windpark zu erheblichen betrieblichen Änderungen gezwungen zu werden – etwa zu häufigeren Absagen bei starkem Wind.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Stundenkilometern sicher möglich seien. Zudem verwies es auf bestehende Sicherheitsvorschriften, die Flüge bereits dann verbieten, wenn der Wind 30 Stundenkilometer überschreitet – unabhängig vom Windpark. Die Richter urteilten, dass die Befürchtungen des Vereins zu verstärkten Turbulenzen bei höheren Geschwindigkeiten nicht ausreichend belegt seien.
In seiner Begründung betonte das Gericht, der Verein sei im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden. Das geplante Gelände liege in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Regionalplan festgelegt. Weitere Details zur Anzahl der Anlagen oder zum Zeitplan der Genehmigung wurden nicht genannt.
Mit der Abweisung der Klage ist der Weg für den Bau des Windparks nun frei. Der Verein muss sich an die neuen Bedingungen anpassen, wobei die bestehenden Windgeschwindigkeitsbegrenzungen für Flüge weiterhin gelten. Das Urteil bestätigt, dass das Projekt den regionalen Planungs- und Sicherheitsvorgaben entspricht.






