06 January 2026, 12:29

Gericht in Münster stoppt religiös begründetes Homeschooling einer Familie

Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schulmädchen in Uniformen mit Jacken, einige mit einem Schild, andere mit Helmen auf Fahrrädern, mit einem Tor, Zaun, Gebäuden und Bäumen im Hintergrund.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Verwaltungsgericht wirft Klage gegen Schulpflicht ab - Gericht in Münster stoppt religiös begründetes Homeschooling einer Familie

Eine Familie in Nordrhein-Westfalen hat ihren juristischen Kampf um das Recht verloren, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause zu unterrichten. Das Verwaltungsgericht Münster wies ihre Beschwerde zurück und bestätigte damit die Pflicht, dass alle schulpflichtigen Kinder eine anerkannte Schule besuchen müssen.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Familie, die ihre Kinder nicht an einer staatlich anerkannten Schule angemeldet, sondern stattdessen bei einem Homeschooling-Verband registriert hatte. Das Gericht urteilte, dass diese Lösung ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkomme. Nach deutschem Recht müssen Eltern ihre Kinder an einer offiziellen Schule anmelden – selbst wenn sie sie zu Hause unterrichten wollen.

Der betreffende Verband galt rechtlich nicht als Schule. Er bot keinen regulären Unterricht an, was das Gericht als unverzichtbar für die Einhaltung der Vorschriften ansah. Nachdem das Schulamt die Kinder zur Einschreibung aufforderte, legte die Familie beim Bezirksregierung – der zuständigen höheren Instanz in solchen Streitfällen – Widerspruch ein. Das Gericht hielt jedoch fest, dass die Schulpflicht unabhängig von alternativen Bildungsmodellen bestehe.

Das Urteil bestätigt, dass Homeschooling aus religiösen Gründen Familien nicht von der Anmeldepflicht an Schulen befreit. Eltern in Nordrhein-Westfalen müssen weiterhin Einschreibungsanordnungen befolgen, wobei die Bezirksregierung als letzte Instanz für Widersprüche fungiert. Die Entscheidung unterstreicht die Position des Landes, dass die Schulpflicht in anerkannten Einrichtungen zu erfüllen ist.