Gericht kippt hohe Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Eigentümer gewinnen Prozess
Horst FischerGericht kippt hohe Grundsteuer: Garten ist kein Bauland – Eigentümer gewinnen Prozess
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland gilt: Der Garten zählt nicht mit – Gericht gibt Steueramt contra
Teaser: Die Hauseigentümer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Speckgürtel. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein jahrelanger Steuerstreit in Potsdam ist zugunsten zweier Grundstückseigentümer entschieden worden. Im Mittelpunkt stand ein 1.020 Quadratmeter großes Grundstück, das das Finanzamt fälschlich als baureif eingestuft hatte – mit der Folge einer deutlich höheren Bewertung. Nach Jahren des Rechtsstreits hat das Finanzgericht Düsseldorf nun den Eigentümern recht gegeben.
Der Konflikt begann, als das Finanzamt das an das Wohnanwesen angrenzende Grundstück in einer Außenbereichszone als bebaubar einordnete. Statt des landwirtschaftlichen Satzes von 5,50 Euro pro Quadratmeter legte die Behörde einen Bodenrichtwert von 90 Euro für baureife Grundstücke zugrunde. Dadurch stieg der steuerliche Einheitswert auf 91.800 Euro – eine Summe, gegen die die Eigentümer sofort Widerspruch einlegten.
Die Kläger argumentierten, das Grundstück, das sie gärtnerisch nutzten und das mit Bäumen bewachsen sei, müsse weiterhin als landwirtschaftliche Fläche eingestuft werden. Als das Finanzamt die Bewertung nicht anpasste, zogen sie vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte bereits 2023 in einem ähnlichen Fall über Gartengrundstücke entschieden, doch dieses aktuelle Urteil konzentrierte sich auf die steuerlichen Konsequenzen.
Das Finanzgericht Düsseldorf erklärte die Bewertung des Finanzamts für rechtswidrig. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Grundstück die Kriterien für eine Bebaubarkeit nicht erfülle und die höhere Bewertung die Rechte der Eigentümer verletze. Gemäß dem Urteil muss das Finanzamt den Wert nun mit dem landwirtschaftlichen Satz von 5,50 Euro pro Quadratmeter neu berechnen.
Die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke wird in der Regel durch Multiplikation der Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert ermittelt. In diesem Fall wird die Entscheidung des Gerichts die Steuerlast der Eigentümer deutlich verringern.
Das Urteil zwingt das Finanzamt, seine Vorgehensweise bei der Einstufung von Grundstücken in ähnlichen Fällen zu überprüfen. Eigentümer vergleichbarer Flächen in Potsdam und darüber hinaus könnten nun ihre eigenen Bewertungen anfechten. Der Fall unterstreicht zudem, dass Garten- oder landwirtschaftliche Flächen nicht pauschal als Bauland für steuerliche Zwecke behandelt werden dürfen.