28 January 2026, 16:48

Gericht kippt Millionenstrafe gegen falsche Telegram-Firma – doch wer haftet wirklich?

Ein brauner Umschlag mit "Western Union Telegram" darauf vor einem weißen Hintergrund.

Gericht kippt Millionenstrafe gegen falsche Telegram-Firma – doch wer haftet wirklich?

Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC, die in Dubai ansässige Gesellschaft hinter dem Messengerdienst, aufgehoben. Das Bonner Amtsgericht urteilte, dass gegen das falsche Unternehmen wegen angeblicher Verstöße gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgegangen worden war. Stattdessen identifizierte das Gericht Telegram Messenger Inc. als den mutmaßlichen Betreiber während des betreffenden Zeitraums.

Das Bundesamt für Justiz hatte die Strafen im Oktober 2022 verhängt und Telegram vorgeworfen, nicht ausreichend gegen Hasskriminalität im Internet vorzugehen. Konkret hieß es, der Dienst verfüge weder über ein dauerhaftes Beschwerdesystem noch über einen benannten Vertreter in Deutschland. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Telegram FZ-LLC, das in den App-Stores als Entwickler aufgeführt wird, nicht für den Betrieb des Dienstes verantwortlich war.

Laut Urteil oblagen die zentralen Funktionen zwischen Februar 2021 und Juni 2022 der Telegram Messenger Inc. Dazu zählten die Nutzerauthentifizierung und die technische Infrastruktur, wie in der Datenschutzerklärung von Telegram dargelegt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Bundesamt für Justiz fälschlicherweise gegen Telegram FZ-LLC vorgegangen war, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass das in Dubai ansässige Unternehmen den Dienst in diesem Zeitraum betrieben hatte.

Infolgedessen wurden die Strafbescheide für nichtig erklärt, während die ursprünglichen Vorwürfe gegen den tatsächlich verantwortlichen Akteur weiterhin ungekklärt bleiben.

Die Entscheidung bedeutet, dass Telegram FZ-LLC die Strafe in Höhe von 5,1 Millionen Euro nicht mehr droht. Allerdings verlagert das Urteil die Verantwortung auf Telegram Messenger Inc., die das Gericht als tatsächlichen Betreiber ausgemacht hat. Der Fall unterstreicht die Schwierigkeiten, die globale digitale Plattformen bei der Festlegung rechtlicher Verantwortlichkeiten nach nationalem Recht mit sich bringen.