Gericht kippt Vuelings Handgepäckgebühren – ein Sieg für Verbraucher
Ariane HolzapfelGericht kippt Vuelings Handgepäckgebühren – ein Sieg für Verbraucher
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für rechtswidrig erklärt und damit Verbraucherschützer bestätigt. Das Urteil besagt, dass Airlines keine zusätzlichen Gebühren für Handgepäck verlangen dürfen, sofern dieses vernünftige Größen- und Gewichtsgrenzen einhält. Die Klage war vom Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht worden, der argumentierte, die Beschränkungen der Fluggesellschaft verstießen gegen EU-Recht.
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass Vuelings Praxis, kostenloses Handgepäck auf eine kleine Tasche (20 x 30 x 40 cm) zu beschränken, unzulässig sei. Es bestätigte, dass Fluggäste berechtigt sind, ein standardmäßiges Kabinengepäckstück mit insgesamt mindestens 115 cm Umfang und bis zu 10 kg Gewicht ohne Zusatzkosten mitzuführen. Das Gericht betonte, Handgepäck sei ein wesentlicher Bestandteil des Flugreises und dürfe nicht mit Extragebühren belegt werden, solange es sich in angemessenen Grenzen halte.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Airlines dafür, unklare EU-Richtlinien auszunutzen. Sie forderte strengere gesetzliche Vorgaben, um Verwirrung und wiederholte Klagen zu vermeiden. Popp verlangte zudem, dass Ticketpreise stets ein kleines persönliches Gepäckstück sowie ein standardmäßiges Kabinengepäck beinhalten müssten.
Das Urteil fällt zu einem Zeitpunkt, an dem in Brüssel die EU-Verhandlungen über Reformen der Fluggastrechte beginnen. Ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air wegen deren Handgepäckbestimmungen harren noch einer gerichtlichen Klärung.
Die Entscheidung zwingt Vueling, seine Handgepäckregelungen umgehend zu ändern. Zudem schafft sie einen Präzedenzfall, der auch andere Airlines betreffen könnte, gegen die derzeit geklagt wird. Unterdessen laufen in der EU bereits Diskussionen über klarere Passagierrechte-Regelungen.






