Gericht stoppt Ausschluss von Solarangeboten – 20-MW-Grenze bleibt umstritten
Horst FischerGericht stoppt Ausschluss von Solarangeboten – 20-MW-Grenze bleibt umstritten
Deutsche Solarausschreibung: Gericht kippt Ausschluss von Geboten – Rechtssicherheit in der Schwebe
Die jüngste Solarausschreibung in Deutschland sieht sich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, nachdem die Bundesnetzagentur Angebote ausgeschlossen hatte, die an einem einzigen Standort die 20-Megawatt-Grenze überschritten. Doch ein aktuelles Gerichtsurteil erklärt diese Praxis nun für rechtswidrig – und schafft damit Unsicherheit für Projektierer und Regulierungsbehörden gleichermaßen.
Streitpunkt sind Freiflächen-Solarparks, bei denen jedes einzelne Gebot auf 20 MW begrenzt ist. Einige Bieter reichten jedoch für denselben Standort mehrere Angebote ein, wodurch die Gesamtkapazität über dem zulässigen Limit lag. Die Bundesnetzagentur schloss diese Gebote aus und begründete dies damit, dass die Obergrenze pro Standort und nicht pro Einreichung gelte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob diese Entscheidung nun auf. Es urteilte, dass die Ablehnung mehrerer Gebote aufgrund der kumulierten Leistung gegen geltendes Recht verstoße. Nach den aktuellen Regeln muss zwar jedes Einzelgebot unter 20 MW bleiben – die Abgabe mehrerer Angebote für einen Standort bleibt jedoch zulässig, sofern der Bieter nachweist, dass er die Projekte tatsächlich umsetzen will.
Für Entwickler besteht jedoch ein finanzielles Risiko: Scheitern ihre Gebote oder können sie zugeschlagene Verträge nicht erfüllen, droht der Verlust von Sicherheitsleistungen in Höhe von mindestens 500.000 Euro. Gleichzeitig hat die EU-Kommission das deutsche "Solarpaket I" noch nicht genehmigt, sodass Teile der Förderung weiterhin in der Schwebe hängen.
Trotz des Urteils bleibt die 20-MW-Obergrenze für neue Freiflächenanlagen bei Inbetriebnahme bestehen. Damit soll sichergestellt werden, dass kein einzelnes Projekt das Limit überschreitet – selbst wenn mehrere Gebote für denselben Standort angenommen werden.
Die Entscheidung des Gerichts zwingt die Bundesnetzagentur nun, ihre Praxis bei der Ausschluss von Angeboten zu überdenken. Bieter können künftig mehrere Gebote für einen Standort einreichen, ohne automatisch disqualifiziert zu werden. Dennoch gelten weiterhin die 20-MW-Grenze pro Angebot und pro Projekt – und die finanziellen Risiken für erfolglose Bieter bleiben hoch.






