17 March 2026, 14:12

Gericht stoppt geplante Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter

Plakat mit Text über Flüchtlinge, die Gebührenbefreiungen für Coursera-Kurse erhalten und an geführten Diskussionen teilnehmen, neben Menschen mit Taschen.

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter

Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, ihren Campus in Höxter zu schließen. Die Hochschule hatte angekündigt, den Lehrbetrieb dort bis zum Wintersemester 2026/2027 aufgrund finanzieller Schwierigkeiten vollständig einzustellen. Doch das Urteil erklärte die Schließung für rechtswidrig und verhinderte die Verlegung der Studiengänge an andere Standorte.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die TH OWL nicht befugt sei, eigenmächtig einen gesamten Campus zu schließen. Nach Landesrecht ist der Standort Höxter offiziell anerkannt und darf nicht vollständig aufgegeben werden. Auch die Entscheidung der Hochschule, den Lehrbetrieb einzustellen, wurde als unrechtmäßig eingestuft.

Schon im vergangenen Jahr hatte das Land in die Pläne der Hochschule eingegriffen – ein Vorgehen, das das Gericht nun als berechtigt bestätigte. Zudem stellte das Urteil klar, dass eine Verlegung von Studiengängen von Höxter nach Detmold oder Lemgo nur mit einem konkreten Nutzungskonzept für den Höxter Standort möglich sei. Ohne eine solche Strategie dürfe die Verlegung nicht erfolgen.

Trotz der finanziellen Engpässe der Hochschule lagen bisher keine belastbaren Angaben vor, wie der Campus künftig genutzt oder die Studienangebote umgestaltet werden sollten. Das Urteil zwingt die TH OWL nun, ihre Pläne für den Standort Höxter grundlegend zu überdenken.

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Die Entscheidung bedeutet, dass die TH OWL den Campus in Höxter weiterbetreiben muss, sofern keine rechtmäßige Alternative entwickelt wird. Künftige Veränderungen am Standort oder im Studienangebot bedürfen einer fundierten Begründung und Planung. Das Urteil unterstreicht zudem den rechtlichen Schutz des Campus nach den landesweiten Hochschulbestimmungen.

Quelle