09 March 2026, 10:13

Gericht stoppt umstrittene Wohnungsdurchsuchungen bei jungen Mendener Politikern

Ein altes Buch mit dem Titel "Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue" liegt aufgeschlagen vor sich.

Interner Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Gericht stoppt umstrittene Wohnungsdurchsuchungen bei jungen Mendener Politikern

Zwei junge Politiker aus Menden haben rechtliche Auseinandersetzungen gegen die Durchsuchung ihrer Wohnungen gewonnen, nachdem Ermittlungen wegen Sachbeschädigung durch Graffiti eingeleitet wurden. Das Landgericht Arnsberg entschied zugunsten der beiden – doch es bleiben Fragen, wie die Staatsanwaltschaft den Fall gehandhabt hat.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm hat inzwischen die Arnsberger Staatsanwaltschaft für ihr Vorgehen bei der Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen und der Prüfung von Beweismaterial kritisiert. Dennoch befinden sich einige beschlagnahmte Gegenstände weiterhin in Polizeigewahrsam, während andere erst kürzlich zurückgegeben wurden.

Der Fall begann mit Razzien in den Wohnungen einer jungen SPD-Politikerin und eines jungen Mannes, bei denen unter anderem Sprühdosen, ein Laptop, zwei USB-Sticks und ein Notizbuch sichergestellt wurden. Die Durchsuchungen waren Teil der Ermittlungen zu Graffiti-Schmierereien in Menden, doch das Verfahren geriet unter rechtliche Kritik.

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Beide Betroffene legten Beschwerde gegen die Durchsuchungen ein, und das Landgericht Arnsberg gab ihnen recht. Die beschlagnahmten Gegenstände der jungen Frau – zwei USB-Sticks und ein Notizbuch – wurden erst Monate später zurückgegeben, obwohl bereits im vergangenen Sommer eine entsprechende Anweisung der Staatsanwaltschaft vorlag. Auch der Anwalt des jungen Mannes erreichte die Aufhebung der Wohnungsdurchsuchung, doch sein Laptop und die Sprühdosen verbleiben weiterhin bei der Polizei.

Eine interne Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm deckte Mängel in der Bearbeitung des Falls durch die Arnsberger Behörde auf. Staatsanwälte und Polizei hatten die Koordination der Durchsuchungsbeschlüsse überstürzt vorangetrieben, ohne die Akten vollständig zu prüfen. Die Generalstaatsanwaltschaft sah jedoch keinen dringenden Handlungsbedarf für sofortige Korrekturmaßnahmen.

Trotz der juristischen Erfolge könnten die bei den Razzien gesicherten Beweise weiterhin vor Gericht verwendet werden. Die Vorgänge werfen Fragen zur Verfahrensgerechtigkeit auf, doch weitere Details zu öffentlichen Reaktionen oder parlamentarischen Debatten liegen bisher nicht vor.

Die Urteile des Landgerichts Arnsberg bedeuten einen Rückschlag für die Staatsanwaltschaft im Mender Graffiti-Fall. Zwar wurden einige beschlagnahmte Gegenstände zurückgegeben, andere befinden sich jedoch weiterhin in Polizeibesitz, und die Zulässigkeit der Beweismittel bleibt umstritten.

Die Kritik der Generalstaatsanwaltschaft unterstreicht die verfahrensrechtlichen Defizite, ohne dass bisher weitere Konsequenzen angekündigt wurden. Der Fall entwickelt sich weiter, während rechtliche und verwaltungsinterne Prüfungen andauern.

Quelle