Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem"
Ariane HolzapfelAfD gewinnt Eilverfahren gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem"
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstuften. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am 26. Februar 2026 und setzte damit jede offizielle Einordnung bis zur Klärung der Hauptsache aus.
Das Gericht urteilte, das BfV müsse das Ergebnis des noch laufenden Rechtsstreits der AfD abwarten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden könne. Zwar räumten die Richter ein, dass es innerhalb der Partei verfassungsfeindliche Tendenzen gebe, diese prägten jedoch noch nicht ihr Gesamtbild.
Die Klage der AfD gegen eine mögliche Einstufung als extremistisch bleibt weiterhin anhängig. Seit dem einstweiligen Beschluss des Gerichts gab es keine weiteren Entwicklungen, sodass das BfV die Partei vorläufig nicht als "gesichert rechtsextrem" klassifizieren darf.
Die vorläufige Entscheidung verhindert, dass der Verfassungsschutz vorerst formelle Maßnahmen gegen die AfD ergreifen kann. Die endgültige Einordnung hängt vom Urteil im Hauptverfahren ab. Bis dahin bleibt der Status der Partei ungekklärt.






