26 February 2026, 14:42

Gerichtsentscheid über AfD-nahe Stiftung: Geht es um Millionen oder Prinzipien?

Eine 1924er deutsche Auslandsanleihe-Banknote mit einer Frau auf dem Bild, mit Text und Zahlen, die den Nennwert angeben.

OVG prüft Förderung für AfD-nahes Stiftung in 2021 - Gerichtsentscheid über AfD-nahe Stiftung: Geht es um Millionen oder Prinzipien?

Der Rechtsstreit um die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtspopulistischen AfD nahesteht, geht in die nächste Runde. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird am 10. März in einer mündlichen Verhandlung entscheiden, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf staatliche Mittel hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stiftung damals die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllte.

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Ursprünglich hatte die Stiftung Fördergelder für den Zeitraum 2018 bis 2021 beantragt. Das Bundesverwaltungsamt in Köln lehnte den Antrag ab – mit der Begründung, die AfD habe bei zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen keine Mandate errungen, was zu diesem Zeitpunkt eine zentrale Bedingung war. Später beschränkte die Stiftung ihren Anspruch auf das Jahr 2021.

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Ablehnung in erster Instanz, ließ jedoch eine Berufung zu und verwies auf die grundsätzliche Bedeutung des Falls. Inzwischen haben sich die Regeln für die Finanzierung parteinaher Stiftungen geändert: 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Förderpraktiken für verfassungswidrig.

Das 2024 eingeführte Stiftungsfinanzierungsgesetz berührt den aktuellen Fall jedoch nicht. Die Richter prüfen weiterhin die Förderrichtlinien von 2021, wie sie vor der Rechtsreform galten. Zwar stieg der AfD-Anteil im Bundestag von 92 Sitzen (10,3 Prozent) im Jahr 2017 auf 83 Sitze (10,4 Prozent) 2021 – doch dieser Wandel ist für den Stiftungsantrag nicht direkt relevant.

Die Verhandlung am 10. März wird klären, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung nach den alten Regeln Anspruch auf Mittel für 2021 hat. Ein Erfolg könnte Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle entfalten, die vor Inkrafttreten der neuen Finanzierungsregeln anhängig wurden. Das Urteil wird zeigen, wie frühere Förderstreitigkeiten unter den aktualisierten rechtlichen Maßstäben zu bewerten sind.