Ibbenbüren startet im Dezember mit digitalem Baugenehmigungs-Turbo
Hans-Theo KuhlIbbenbüren startet im Dezember mit digitalem Baugenehmigungs-Turbo
Ibbenbürens Bauaufsichtsbehörde stellt am Freitag, den 12. Dezember, auf ein neues digitales Baugenehmigungsystem um. Die Modernisierung soll Abläufe beschleunigen, wobei einige Dienstleistungen während der Umstellung kurzzeitig pausieren. Alle bestehenden Daten werden automatisch übernommen – eine erneute Einreichung von Unterlagen ist nicht erforderlich.
Die Umstellung beginnt am 12. Dezember, in dieser Zeit ist das System vorübergehend nicht für neue digitale Anträge verfügbar. Ab Montag, den 15. Dezember, soll der Regelbetrieb wieder vollumfänglich aufgenommen werden. Nutzer, deren Verfahren bereits laufen, erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung, sich einmalig im neuen System zu registrieren.
Die Stadt versichert, dass alle bisherigen Funktionen für Architekten, Grundstückseigentümer und Projektentwickler erhalten bleiben. Die digitale Bearbeitung von Genehmigungen ist in Ibbenbüren seit Langem Standard – die Aktualisierung baut auf dieser bewährten Praxis auf. Gleichzeitig werden weitergehende Änderungen im Baurecht diskutiert: Die Bundesregierung hat im Rahmen der „Bauturbo“-Initiative bereits das Baugesetzbuch (BauGB) reformiert, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. In Nordrhein-Westfalen stehen Anpassungen der Landesbauordnung (BauO NRW) noch in politischen Verhandlungen, die auch lokale Genehmigungsverfahren beeinflussen könnten.
In Ibbenbüren prüft die CDU-Fraktion unter Leitung von Philipp Freiherr Heereman, wie sich mögliche landesweite Änderungen vor Ort auswirken könnten. Der Stadtrat berät mit allen Fraktionen über einen kommunalen Rahmen für die geplanten Novellen der BauO NRW.
Nach einer kurzen Unterbrechung am 12. Dezember geht das neue System an den Start. Nutzer müssen sich einmalig neu registrieren, bereits eingereichte Unterlagen müssen jedoch nicht erneut hochgeladen werden. Die Stadt beobachtet weiterhin die Reformen auf Landes- und Bundesebene, die künftig weitere Anpassungen bei der Genehmigungspraxis mit sich bringen könnten.