Karneval 2025: Neue Alkoholgrenzen und hohe Strafen für verkleidete Autofahrer
Horst FischerKarneval 2025: Neue Alkoholgrenzen und hohe Strafen für verkleidete Autofahrer
Karnevalssaison bringt bunte Kostüme und ausgelassene Feiern – doch deutsche Behörden warnen Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren auf der Straße. Seit Dezember 2024 gelten verschärfte Alkoholgrenzen im Straßenverkehr, die auch am Morgen nach einer durchzechten Nacht harte Strafen nach sich ziehen können. Wer sich verkleidet hinters Steuer setzt, muss zudem neue Regeln beachten, um Bußgelder und Probleme mit der Versicherung zu vermeiden.
Mit dem im Dezember in Kraft getretenen "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr" hat Deutschland die Sanktionen für Trunkenheit am Steuer deutlich angezogen. Liegt der Alkoholwert zwischen 1,1 und 1,49 Promille, drohen nun Geldstrafen von 800 bis 1.800 Euro – zuvor waren es 500 bis 1.000 Euro. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Bei 1,5 bis 1,79 Promille steigen die Bußen auf 1.000 bis 2.200 Euro, das Fahrverbot verlängert sich auf zwei Monate. Ab 1,8 Promille werden 1.500 bis 3.000 Euro fällig, zudem gibt es eine dreimonatige Sperre. Im Vergleich zu 2021 bis 2023 haben sich die Fahrverbote damit verdoppelt, die Strafen sind um 50 bis 100 Prozent gestiegen.
Schon ab 0,5 Promille müssen Autofahrer mit mindestens 500 Euro Strafe, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt absolute Nulltoleranz. Verstöße kosten 250 Euro, bringen einen Punkt in Flensburg, eine verpflichtende Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre mit sich. Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr können sogar strafrechtlich belangt werden und riskieren den Entzug ihres Führerscheins.
Besondere Vorsicht ist in der Karnevalszeit bei verkleideten Autofahrern geboten: Kostüme dürfen Sicht, Gehör oder Bewegungsfreiheit nicht einschränken, das Gesicht muss vollständig erkennbar bleiben – sonst droht ein Bußgeld von 60 Euro. Kommt es zu einem Unfall, können Versicherungen die Zahlung verweigern, besonders wenn Alkohol im Spiel war. Selbst bei 0,3 Promille drohen strafrechtliche Konsequenzen, hohe Geldstrafen und ein mindestens sechsmonatiges Fahrverbot.
Für S-Pedelecs (E-Bikes bis 45 km/h) gelten dieselben 0,5-Promille-Grenzen wie für Mofas. Die Behörden warnen zudem vor Restalkohol nach einer durchfeierten Nacht – auch dieser kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Die Botschaft ist klar: Karneval gibt keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr.
Ziel der verschärften Regeln ist es, die Unfallzahlen während der fünften Jahreszeit und darüber hinaus zu senken. Fahrern drohen nun höhere Strafen, längere Sperren und strengere Kontrollen – sowohl beim Alkoholpegel als auch bei der Verkleidung. Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert nicht nur juristische Konsequenzen, sondern auch Probleme mit der Versicherung und verlängerte Führerscheinentzüge.