23 December 2025, 14:43

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Vintage cars parked on grass with people standing behind them, tents in the background, trees at the top, and a flag in the top left corner.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Ein Gericht in Münster hat die Räumung von Protestierenden aus Lützerath bestätigt, einem Dorf in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Das Urteil besagt, dass die Demonstranten kein rechtmäßiges Anrecht darauf hätten, das Gelände des Energiekonzerns RWE zu besetzen – Proteste auf angrenzenden Flächen seien jedoch weiterhin möglich.

Lützerath hatte sich zu einem zentralen Symbol für Klimaschützer entwickelt, die sich gegen die Förderung fossiler Brennstoffe stellen. Der Ort am Rand des Tagebaus Garzweiler II war Anfang 2023 Schauplatz von Räumungen, die zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Aktivisten führten.

RWE hatte Teile des Geländes als Sperrzone ausgewiesen, während die Behörden eine alternative Fläche für Kundgebungen bereitstellten. Das Gericht urteilte, dass das Versammlungsrecht der Protestierenden nicht eingeschränkt werde, da sie sich weiterhin auf benachbartem Boden frei versammeln könnten. Klagen gegen die Räumung und das Betretungsverbot wurden als unzulässig abgewiesen. In der Begründung hieß es, dass RWE als Eigentümer und aufgrund der öffentlichen Ordnung das Recht habe, das Gelände nicht mehr für öffentliche Zusammenkünfte freizugeben.

Die Entscheidung bedeutet, dass Aktivisten zwar nicht auf dem RWE-Gelände in Lützerath protestieren dürfen, in den ausgewiesenen Bereichen in der Nähe aber weiterhin Demonstrationen abhalten können. Das Urteil stärkt damit die Kontrolle des Konzerns über das Areal, wahrt jedoch das Recht auf öffentliche Proteste an anderen Orten.