Lehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – während sie als Alternativmedizinerin arbeitete
Horst FischerLehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – während sie als Alternativmedizinerin arbeitete
Eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel in Nordrhein-Westfalen bezieht seit über 16 Jahren ohne ausreichende Begründung bezahltes Krankengeld. Wie berichtet wird, arbeitete sie in dieser Zeit als Alternativmedizinerin – und erhielt gleichzeitig ihr volles Gehalt vom Land weiter. Nun ermitteln die Behörden wegen des Verdachts auf Betrug und Pflichtverletzung.
Die betroffene Pädagogin war zuletzt 2009 regelmäßig im Schuldienst tätig. Seither reichte sie wiederholt ärztliche Atteste ein, in denen psychische Erkrankungen als Grund angegeben wurden. Dennoch wurde vonseiten der Behörden während ihrer langen Abwesenheit nie eine amtliche medizinische Untersuchung veranlasst.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs eingeleitet, das sich auf den Zeitraum zwischen 2021 und 2025 konzentriert. Im Rahmen der Untersuchungen durchsuchten die Ermittler ihr Haus in Duisburg und beschlagnahmten Unterlagen sowie digitale Speichermedien.
Der Fall wirft zudem Fragen zur Aufsichtspraxis im Bildungssystem auf. Geprüft wird, ob sowohl die Lehrerin als auch ein Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf ihre dienstlichen Pflichten vernachlässigt haben, indem sie die Situation über Jahre hinweg unbeanstandet ließen.
Als Reaktion darauf hat Nordrhein-Westfalen angekündigt, schärfere Kontrollmechanismen für langandauernde oder wiederkehrende Krankschreibungen einzuführen. Damit soll verhindert werden, dass sich ähnliche Fälle wiederholen.
Die Ermittlungen dauern noch an. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob tatsächlich Betrug vorliegt und ob Beamte ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte dies rechtliche Konsequenzen für die Beteiligten nach sich ziehen. Die geplanten Reformen des Landes könnten zudem die Überwachung von Langzeiterkrankungen im öffentlichen Dienst grundlegend verändern.






