Lieferkettengesetz vor Reform: Wird der Schutz von Menschenrechten verwässert?
Horst FischerLieferkettengesetz vor Reform: Wird der Schutz von Menschenrechten verwässert?
Das deutsche Handelsregister-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten schützen soll, steht vor möglichen Änderungen, da die Diskussionen über eine Reform an Fahrt aufnehmen. Bisher betrifft das Gesetz etwa 2.000 bis 3.000 Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Kritiker warnen jedoch, dass geplante Anpassungen seine Wirkung abschwächen könnten – mit negativen Folgen für Arbeitnehmer online und Unternehmen.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das LkSG in vollem Umfang und erfasst nun nicht mehr nur Firmen mit 3.000, sondern auch solche mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern. Besonders betroffen sind Branchen wie die verarbeitende Industrie, die Automobilbranche, die Chemie- und die Einzelhandelsbranche sowie der Finanzsektor, da sie über komplexe Lieferketten verfügen. Wirtschaftsverbände argumentieren jedoch, dass der bürokratische Aufwand vor allem kleinere Unternehmen übermäßig belastet, und fordern eine Angleichung an die weniger strengen EU-Vorgaben zur Lieferkettenregulierung.
Gewerkschaften und Aktivisten, darunter Anna Weirich von Faire Mobilität, betonen hingegen die Bedeutung des Gesetzes im Kampf gegen Arbeitsrechtsverstöße. Weirich verweist auf Lkw-Fahrer aus Osteuropa, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen, als Beispiel für anhaltende Missstände. Doch die geplanten Reformen könnten Sanktionen vollständig streichen und die Berichtspflichten reduzieren – eine Annäherung an die EU-Richtlinie, deren Umsetzung erst 2028 erfolgen soll.
Wirtschaftsverbände gehen noch weiter und fordern eine Aussetzung oder sogar den Ersatz des LkSG durch die EU-Regelung, was die Zahl der regulierten Unternehmen um 95 Prozent verringern würde. Zwar könnte dies die Compliance für manche erleichtern, doch riskiert es, Unternehmen zu benachteiligen, die sich bereits an die strengeren deutschen Vorgaben halten.
Der Ausgang der Reformdebatte wird entscheiden, ob das LkSG seine Schärfe behält oder sich an die weniger strengen EU-Standards angleicht. Sollten die Änderungen durchkommen, könnten Sanktionen entfallen und weniger Unternehmen der Aufsicht unterliegen. Bis dahin bleibt das Gesetz in Kraft – doch seine Zukunft und damit seine Fähigkeit, Arbeitnehmer und Umwelt zu schützen, steht auf dem Spiel.