26 March 2026, 20:12

Luxuswagen in Witten beschlagnahmt: 30 Dezibel zu laut und manipuliert

Schwarzer Mercedes-Benz ML 350 CDI BlueEfficiency auf einem Parkplatz mit Gebäuden, Polen, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund geparkt.

Luxuswagen in Witten beschlagnahmt: 30 Dezibel zu laut und manipuliert

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: Motorlärm fast 30 Dezibel über dem Grenzwert

In Witten haben Beamte einen Hochleistungswagen sichergestellt, nachdem sie den Motorlärm mit fast 30 Dezibel über der gesetzlich erlaubten Grenze gemessen hatten. Das Fahrzeug, das in einer absoluten Halteverbotszone abgestellt war, steht nun unter dem Verdacht, dass an der Motorsteuerung manipuliert wurde.

Der Vorfall ereignete sich in der Holbeinstraße, wo die Polizei den Wagen falsch geparkt vorfand. Bei einer Überprüfung des Geräuschpegels zeigte der Motor 109 Dezibel an – deutlich über dem gesetzlichen Höchstwert von 82 dB. Der Besitzer argumentierte, der extreme Lärm gehe auf das Biturbo-Triebwerk des Fahrzeugs zurück. Die Behörden vermuten jedoch, dass die Motorsteuerung mit leistungssteigernder Software verändert wurde.

Das Auto wurde umgehend beschlagnahmt, und dem Halter drohen nun verwaltungsrechtliche Verfahren. Die Behörden haben die Betriebserlaubnis für ungültig erklärt, sodass das Fahrzeug erst nach einer Prüfung und Freigabe wieder auf öffentlichen Straßen fahren darf.

Deutschland hat in den letzten Jahren keine spezifischen Gesetze gegen laute Hochleistungsmotoren eingeführt. Die aktuellen Vorschriften konzentrieren sich auf allgemeine Fahrzeugstandards, darunter TÜV-Untersuchungen, Versicherungskontrollen und EU-Abgasnormen. Diese Regeln erlauben zwar den Einsatz von Verbrennungsmotoren, behandeln aber Lärm-Manipulationen nicht direkt.

Der Wagen bleibt vorerst in Polizeigewahrsam, während die Ermittlungen laufen. Der Besitzer muss die Probleme mit der Zulassung klären, bevor das Fahrzeug freigegeben wird. Sollte er der illegalen Veränderungen überführt werden, drohen ihm zudem Bußgelder oder weitere Strafen nach der Straßenverkehrsordnung.

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