Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen
Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.
Datum: 19. Dezember 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport
Artikel: Die Stadt Marl beabsichtigt, Bundesfördergelder für die Sanierung ihrer Sportanlagen zu beantragen. Insgesamt 333 Millionen Euro stellt das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für die Jahre 2025/2026 bereit. Die Mittel stammen aus dem Infrastruktur- und Klimaneutralitätsfonds und sollen dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten vorantreiben.
Das Bundesprogramm fördert Projekte in Turnhallen, Schwimmbädern, Sportplätzen und anderen Einrichtungen von regionaler oder überregionaler Bedeutung. Bis zu 75 Prozent der Kosten können übernommen werden, sofern die Kommune eine finanzielle Notlage nachweist. Dennoch müssen die Gemeinden einen Eigenanteil leisten, um die Maßnahmen vollständig umzusetzen.
Die Stadtverwaltung Marl wird bis zum 15. Januar 2026 digitale Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Die Anträge basieren auf Entwürfen lokaler Sportvereine. Genehmigte Projekte müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Mehrere Vereine in Marl haben bereits Vorschläge eingereicht, darunter die Sanierung der Sportanlage der Willy-Brandt-Schule, der Austausch des Kunstrasens beim FC Marl sowie die Reparatur der Beckenköpfe im Guido-Heiland-Bad. Weitere Pläne umfassen die Modernisierung des Bürgerbads Hüls, die Erweiterung der Sportanlage Loekamp und den Neubau eines Übungsraums für die DLRG.
Die Förderung bietet Marl die Möglichkeit, jahrelang verschobene Instandhaltungsarbeiten an der Sportinfrastruktur anzugehen. Bei erfolgreicher Bewilligung tragen die Zuschüsse dazu bei, zentrale Einrichtungen für Vereine und Bürger zu modernisieren. Alle genehmigten Maßnahmen müssen innerhalb der nächsten sechs Jahre umgesetzt werden.