Mönchengladbach entscheidet per Briefwahl über Olympia-Bewerbung 2036+
Horst FischerMönchengladbach entscheidet per Briefwahl über Olympia-Bewerbung 2036+
Mönchengladbach stimmt per Bürgerentscheid über Olympia-Bewerbung ab
Mönchengladbach führt einen Bürgerentscheid durch, um über die Beteiligung der Stadt an der Bewerbung der Region Rhein-Ruhr für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele abzustimmen. Die Abstimmung findet ausschließlich per Briefwahl statt und fragt die Einwohnerinnen und Einwohner, ob sie die Teilnahme Mönchengladbachs an den Bewerbungen für die Spiele 2036, 2040 oder 2044 unterstützen. Bei einem positiven Ausgang wären die HockeyPark- und Borussia-Park-Arenen Austragungsorte für Eishockey-Wettbewerbe.
Die Wahlunterlagen werden bis Sonntag, den 29. März, an alle stimmberechtigten Bürger verschickt. Teilnehmen dürfen deutsche Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren, die mindestens 16 Tage vor der Abstimmung in Mönchengladbach gemeldet sind. Jedes Wahlpaket enthält einen Stimmzettel, einen blauen amtlichen Umschlag, eine Wahlbenachrichtigung, einen roten Rückumschlag und eine Informationsbroschüre.
Damit der Bürgerentscheid erfolgreich ist, reicht eine einfache Mehrheit nicht aus. Damit das Ergebnis gültig ist, müssen mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben – das entspricht etwa 20.400 "Ja"-Stimmen. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis Mittwoch, den 15. April, um 16:00 Uhr beim Briefwahlzentrum eingegangen sein.
Die Auszählung beginnt am Sonntag, den 19. April, um 16:00 Uhr im Berufskolleg Volksgartenstraße. Der Stadtrat überwacht den Prozess, und das Ergebnis entscheidet, ob Mönchengladbach seine Olympia-Bewerbung weiterverfolgt.
Der Ausgang der Abstimmung bestimmt, ob die Stadt Teil der rheinisch-ruhrgebietlichen Olympia-Bewerbung bleibt. Bei einem erfolgreichen Votum würden der HockeyPark und der Borussia-Park zu zentralen Spielstätten für die Eishockey-Turniere. Voraussetzung für den Erfolg sind sowohl das Erreichen des notwendigen Beteiligungssolls als auch die erforderliche Zahl an Zustimmungen.