18 June 2026, 04:09

Neue Befugnisse für Ordnungsbehörden: Platzverweise und Körperkameras im Einsatz

Voraufnahmen und langfristige Wohnverbote        Landtag stärkt kommunale Ordnungsdienste

Neue Befugnisse für Ordnungsbehörden: Platzverweise und Körperkameras im Einsatz

Der Landtag hat Reformen des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und klarere, transparente Vorschriften für die lokale Ordnungsbehörde zu schaffen.

Das neue Gesetz führt mehrere zentrale Neuerungen ein. So sind nun längerfristige Platzverweise für Personen möglich, die wiederholt den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen herbeiführen. Diese Maßnahme soll der Stadt helfen, wiederkehrende Probleme in Brennpunkten wirksamer zu bekämpfen.

Auch der Einsatz von Körperkameras wird ausgeweitet. Beamte nutzen künftig eine Voraufzeichnungsfunktion, um Vorfälle bereits im Vorfeld besser zu dokumentieren. Die Kameras sollen dazu beitragen, Konflikte zu entschärfen und faire Ermittlungen zu gewährleisten.

Martin Heinen, Oberbürgermeister und Sprecher der Stadt, begrüßt die Entscheidung. Er ist überzeugt, dass die neuen Richtlinien der Ordnungsbehörde in Mönchengladbach klarere Handlungsbefugnisse geben. Vanessa Odermatt und Jochen Klenner teilen diese Einschätzung und erwarten, dass die Änderungen den Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) stärken und die öffentliche Sicherheit verbessern werden. Die örtliche CDU will sich für eine zügige und konsequente Umsetzung der neuen Maßnahmen einsetzen.

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Die Reformen statten die lokalen Behörden mit schärferen Instrumenten aus, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Längerfristige Platzverweise und der erweiterte Einsatz von Körperkameras sollen die Sicherheit und die Bewältigung von Vorfällen verbessern. Die Stadt verfügt nun über klarere Leitlinien, um diese Regeln wirksam durchzusetzen.

Quelle