08 January 2026, 22:29

Neue ElektroG-Regeln 2026: So ändert sich die Entsorgung von Batterien und Elektroschrott

Ein Supermarktwagen voller plastikummantelter Gegenstände und eine Rechnung, mit einem grünen Korb in der oberen rechten Ecke.

Neue ElektroG-Regeln 2026: So ändert sich die Entsorgung von Batterien und Elektroschrott

Neue Regeln für das Recycling von Elektrogeräten und Batterien treten bald in Deutschland in Kraft

Die novellierte Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zielt darauf ab, Brandrisiken zu verringern und die Sammelprozesse zu verbessern. Die Änderungen werden schrittweise eingeführt, wobei die meisten Bestimmungen ab dem 1. Januar 2026 gelten.

Das aktualisierte Gesetz wurde zwar erst am 28. November 2025 offiziell verabschiedet, doch die zentralen Vorgaben treten bereits im kommenden Jahr in Kraft. Eine wichtige Neuerung betrifft die städtische Abfallwirtschaft Münster (awm), die bis Mitte Februar alle Sammelcontainer für defekte Kleinelektrogeräte entfernen muss. Stattdessen müssen Bürger defekte Geräte direkt bei Recyclinghöfen oder teilnehmenden Händlern abgeben.

Mitarbeiter in den Annahmestellen nehmen künftig kleine Elektrogeräte an speziellen Tischen entgegen, um Batteriebrände während des Transports zu verhindern. Zudem müssen sie Batterien oder Akkumulatoren, die sich noch in den Geräten befinden, separat erfassen. Große Elektrogeräte können wie bisher abgegeben werden, allerdings müssen Nutzer vorher Leuchtmittel, Batterien und Akkus entfernen.

Händler, die Batterien für „Leicht-Elektrofahrzeuge“ wie E-Bikes oder E-Scooter verkaufen, sind nun verpflichtet, Altbatterien kostenlos zurückzunehmen – selbst ohne Neukauf. Auch Bürger können bis zu drei solche Batterien gebührenfrei bei Recyclinghöfen abgeben. Darüber hinaus müssen alle Sammelstellen ein neues, einheitliches Symbol mit der Aufschrift „Rücknahme von Elektrogeräten“ anbringen, um klar zu kennzeichnen, wo die Geräte abgegeben werden können.

Das Gesetz erweitert zudem die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten und andere Geräte, wobei einige Regelungen – etwa für Vapes – erst nach einer Übergangsphase ab dem 1. Juli 2026 greifen.

Die Änderungen sollen das Recycling in ganz Deutschland vereinheitlichen und die Brandgefahren durch unsachgemäße Batterieentsorgung eindämmen. Ab dem 1. Januar 2026 gelten für Bürger und Händler strengere Vorgaben bei der Rückgabe von Elektroschrott. Die schrittweise Einführung gibt Unternehmen und Entsorgungsdiensten Zeit, sich anzupassen, bevor die Regelungen vollumfänglich durchgesetzt werden.