15 December 2025, 04:12

Neue IBAN-Namensprüfung sorgt für Chaos bei Überweisungen in Europa

Ein Name steht auf einem gelben Hintergrund.

Neue IBAN-Namensprüfung sorgt für Chaos bei Überweisungen in Europa

Verwirrung im Bankwesen

Teaser: Seit zwei Monaten prüfen Banken vor Überweisungen den Namen des Empfängers. Was die Sicherheit erhöhen sollte, sorgt nun für Probleme.

Banken in ganz Europa prüfen seit zwei Monaten bei Überweisungen, ob der Name des Empfängers mit der hinterlegten IBAN übereinstimmt. Das Ziel: Betrug verhindern, indem sichergestellt wird, dass der Kontoname mit den angegebenen Daten identisch ist. Doch das System führt zu Verwirrung – denn exakte Übereinstimmungen sind selten, und selbst kleine Abweichungen lösen oft Fehlermeldungen aus.

Die neue Regelung gilt derzeit für Euro-Überweisungen zwischen Girokonten. Bis zum Sommer 2027 wird sie auf alle EU-Länder ausgeweitet. Banken müssen nun überprüfen, ob der vom Absender eingegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten übereinstimmt. Das System gibt dabei vier mögliche Ergebnisse aus: eine exakte Übereinstimmung, einen ähnlichen, aber nicht identischen Namen, keine Übereinstimmung oder einen nicht überprüfbaren Eintrag.

Der Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council) hat Leitlinien veröffentlicht, die Banken dazu auffordern, keine weiteren Details preiszugeben, als der Absender ursprünglich angegeben hat. Diese Empfehlungen sind jedoch rechtlich nicht bindend. Folglich gehen die Institute unterschiedlich mit Abweichungen um und stützen sich oft auf eigene Bewertungsmodelle. Diese Uneinheitlichkeit verunsichert Kunden, da Fehlermeldungen je nach Bank variieren.

Große deutsche Bankengruppen haben eigene Prüfsysteme entwickelt. Die Sparkassen, die Volks- und Raiffeisenbanken, die Deutsche Bank und die Commerzbank nutzen interne Modelle zur Namensabgleichung. Kleinere Institute greifen dagegen häufig auf Drittanbieter-Lösungen oder gruppenweite Systeme zurück. Die genauen Funktionsweisen dieser Modelle werden jedoch selten vollständig offengelegt.

Besonders Unternehmen und Finanzämter haben mit Problemen zu kämpfen. Ihre offiziell eingetragenen Firmennamen weichen mitunter von den bei Banken hinterlegten ab, was zu fälschlichen Fehlermeldungen führt. Aber auch Privatpersonen sind betroffen, wenn kleine Fehler – wie ein fehlender zweiter Vorname oder eine leicht abweichende Schreibweise – das System zu einer „ähnlichen, aber nicht identischen“ Übereinstimmung veranlassen. Die Banken korrigieren dann entweder die Angaben oder verlangen eine zusätzliche Bestätigung, bevor die Überweisung abgeschlossen wird.

Die Namensprüfung soll zwar Betrug eindämmen, doch die Umsetzung zeigt praktische Herausforderungen. Da es keinen einheitlichen Standard gibt, erhalten Kunden bei Abweichungen unterschiedliche Rückmeldungen. Mit der EU-weiten Ausweitung des Systems bis 2027 sind weitere Anpassungen zu erwarten, während die Banken ihre Prüfverfahren verfeinern.