Neue IBAN-Prüfpflicht: So schützt Deutschland Bankkunden vor Betrug ab Oktober
Ariane HolzapfelNeue IBAN-Prüfpflicht: So schützt Deutschland Bankkunden vor Betrug ab Oktober
Neue Sicherheitsregel für Banküberweisungen tritt am 9. Oktober in Kraft
Ab dem 9. Oktober müssen Banken in Deutschland vor der Bearbeitung von Zahlungen prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Maßnahme soll Betrug verhindern, indem wichtige Angaben vor der Überweisung verifiziert werden.
Ab diesem Datum wird das „Verification-of-Payee“-System den Empfängernamen, die IBAN, die Bankleitzahl (BIC) sowie eine Referenznummer abgleichen. Stimmen die Daten nicht überein oder können nicht bestätigt werden, erhält der Kunde eine Warnung. Die Überweisung wird nur dann freigegeben, wenn ein triftiger Grund für die Ausführung vorliegt.
Falls Name und IBAN zwar korrekt sind, das Geld den Empfänger aber dennoch nicht erreicht, übernehmen die Banken die Kosten für den Betrug. Keine Haftung besteht jedoch, wenn der Kunde eine Warnung ignoriert oder grob fahrlässig handelt. In solchen Fällen bleiben Verbraucher selbst für entstandene Verluste verantwortlich.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Kunden, mit sensiblen Kontodaten sorgsam umzugehen. Betrüger nutzen oft täuschende E-Mails, gefälschte Jobangebote oder andere Tricks, um Zahlungen auf ihre eigenen Konten umzuleiten. Banken erstatten Opfer nur dann, wenn sie alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Schuld trifft.
Das neue System verlagert einen Teil der Haftung auf die Banken, falls die Überprüfung fehlschlägt. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung der Kunden gestärkt, vorsichtig zu handeln. Die Regelung soll Überweisungen sicherer machen und finanzielle Verluste durch Betrug verringern.






