NRW führt Punktesystem für ökologische Bewertung von Solarparks ein
Ariane HolzapfelNRW führt Punktesystem für ökologische Bewertung von Solarparks ein
Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden zur Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Darin wird ein Punktesystem eingeführt, mit dem sich verschiedene Teilbereiche dieser Anlagen klassifizieren lassen – das Ziel ist eine landesweite Standardisierung von Ausgleichsmaßnahmen.
Der Leitfaden bewertet Teilflächen einer Photovoltaikanlage auf einer Skala von null bis fünf. Vollständig versiegelte Flächen wie Zufahrtswege erhalten die Note null und erfordern einen vollständigen Ausgleich. Teilversiegelte Bereiche, etwa Schotterwege oder die Flächen direkt unter den Modulen, werden jeweils mit einem Punkt bewertet.
Für eine naturnahe Gestaltung empfiehlt die Behörde konkrete Maßnahmen: Mindestabstände zwischen den Modulreihen von fünf Metern, Modultische mit einer lichten Höhe von mindestens 0,8 Metern sowie eine fundamentfreie Bauweise. Die Bewertung der Flächen zwischen den Modulreihen hängt vom angestrebten Biotoptyp ab und kann zu Abzügen in der ökologischen Bilanz führen.
Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen hat jedoch Bedenken gegen den Leitfaden geäußert. Er hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage der Bewertung und kritisiert, dass die Einstufung der Flächen unter und zwischen den Modulen zu niedrig ausfalle.
Mit dem Leitfaden soll ein einheitliches Vorgehen bei der Berechnung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden. Das Land plant, seine Photovoltaik-Kapazitäten deutlich auszubauen: Bis 2030 sollen 21 bis 27 Gigawatt und bis 2040 sogar 50 Gigawatt erreicht werden. Das neue System wird beeinflussen, wie künftige Projekte den Spagat zwischen Energieerzeugung und Umweltschutz meistern.






