14 April 2026, 12:14

NRW schafft Bürokratie ab: Neue Regeln für Schulbuch-Vergabe ab 2026

Altes Buch mit dem Titel "Vorträge über die Verfassung und Gesetze Englands mit einem Kommentar zur Magna Charta und Illustrationen vieler englischer Gesetze" geöffnet auf einer Seite mit schwarzer Tinte.

NRW schafft Bürokratie ab: Neue Regeln für Schulbuch-Vergabe ab 2026

Nordrhein-Westfalen reformiert Vergaberegeln für Schulbücher

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Regeln für die Beschaffung von Schulbüchern. Das Land hebt dann die Pflicht für Kommunen auf, sich an die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge unter den Schwellenwerten (UVgO) oder ergänzende haushaltsrechtliche Vergabebestimmungen zu halten. Ziel der Reform ist es, Bürokratie abzubauen und den Kommunen mehr Spielraum bei der Vergabe von Aufträgen zu geben.

Die Landesregierung hat hierfür einen neuen Paragrafen (§ 75a) in die Gemeindeordnung eingefügt, um die Vergabeverfahren zu vereinfachen. Damit entfallen feste Wertgrenzen – Kommunen können Aufträge künftig direkt vergeben, potenziell bis zu einem Volumen von 216.000 Euro, ohne strenge formale Hürden. Allerdings legt das Gesetz keine konkreten Verfahren oder Obergrenzen fest, sodass die Auslegung den Kommunen überlassen bleibt.

Darüber hinaus können die Städte und Gemeinden die Regeln durch eigene Satzungen weiter anpassen. Dadurch könnte die Umsetzung in der Praxis regional unterschiedlich ausfallen. Grundsätzliche Vergabepflichten bleiben zwar bestehen, doch lokale Verordnungen können die genauen Modalitäten der Auftragsvergabe präzisieren.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Reform als positiven Schritt für den lokalen Buchhandel. Um sich auf die Änderungen vorzubereiten, rät der Verband Buchhandlungen, frühzeitig Kontakt zu Schulen und kommunalen Ansprechpartnern aufzunehmen. Ein Factsheet mit den wichtigsten Neuerungen steht ebenfalls zur Verfügung.

Für Rückfragen wurde Alexander Kleine ([email protected]) als offizieller Ansprechpartner benannt.

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Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und schafft landesweite Vergabepflichten für Schulbücher ab. Kommunen erhalten damit mehr Entscheidungsfreiheit bei der Auftragsvergabe, wobei lokale Satzungen den genauen Rahmen vorgeben werden. Die Änderung soll die Bürokratie verringern, erfordert jedoch eine engere Abstimmung zwischen Buchhandlungen und kommunalen Stellen.

Quelle