31 May 2026, 12:11

Polizei deckt illegale Spielhöllen in Bielefelder Kneipen auf – Waffenfund erschüttert Ermittler

Erfolgreiche Razzia durch Polizei, Zoll, Finanzcrime-Bekämpfungsbehörde und lokale Ordnungsbehörde gegen Drogenkriminalität und illegales Glücksspiel

Polizei deckt illegale Spielhöllen in Bielefelder Kneipen auf – Waffenfund erschüttert Ermittler

Polizeirazzien in zwei Bielefelder Lokalen decken illegale Glücksspielaktivitäten auf

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Bei Razzien in zwei Gaststätten in Bielefeld haben Beamte illegale Glücksspieloperationen aufgedeckt. Bei der Aktion am 27. Mai 2026 beschlagnahmten die Ermittler Spielautomaten, Bargeld sowie eine nicht registrierte Schusswaffe. Gegen einen 55-jährigen Mann aus Bielefeld wird nun wegen mehrerer Straftaten ermittelt.

Die Durchsuchungen erfolgten, nachdem die Behörden den Verdacht auf illegales Glücksspiel in den beiden Objekten geäußert hatten. Vor Ort fanden die Beamten drei nicht zugelassene Spielautomaten, ein Wettterminal sowie umfangreiches Equipment für Tischspiele. Zudem wurden Möbel beschlagnahmt, wie sie typischerweise für casinoähnliche Spiele genutzt werden.

Im Rahmen der Operation wurde ein hoher vierstelliger Bargeldbetrag sichergestellt. Unter den beschlagnahmten Gegenständen befand sich auch eine unmarkierte PTB-Schusswaffe, für die der Beschuldigte keine Genehmigung besaß. Die Polizei konfiszierte zudem ein LED-Schild, das für den Einsatz an Streifenfahrzeugen bestimmt war.

Der 55-jährige Bielefelder steht nun im Mittelpunkt eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Ihm werden Verstöße gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie die Organisation illegalen Glücksspiels vorgeworfen. Die Ermittler bestätigten, dass weitere Nachforschungen laufen, um mögliche Mittäter zu identifizieren.

Der Beschuldigte bleibt wegen mehrerer im Zusammenhang mit den Razzien stehender Vorwürfe in Untersuchung. Die Behörden werten weiterhin Beweismaterial aus, darunter die beschlagnahmten Spielgeräte und die Schusswaffe. Weitere rechtliche Schritte hängen von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen ab.

Quelle