Rechtsextreme Gruppe Combat 18: Verfahren gegen mutmaßliche Anführer vorläufig eingestellt
Horst FischerProzess gegen rechtsextremistische Gruppe Combat 18 in Dortmund vorerst ausgesetzt - Rechtsextreme Gruppe Combat 18: Verfahren gegen mutmaßliche Anführer vorläufig eingestellt
Ermittlungsverfahren gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen rechtsextremen Gruppe "Combat 18 Deutschland" vorläufig ausgesetzt
Die Strafverfahren gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen rechtsextremen Organisation Combat 18 Deutschland wurden vorübergehend eingestellt. Der Fall, der mit einer bundesweiten Razzia im April 2022 in Verbindung steht, könnte endgültig fallen gelassen werden – vorausgesetzt, die Angeklagten erfüllen bis Mitte August eine finanzielle Auflage. Die Gruppe war 2020 wegen ihrer Verbindungen zur NS-Ideologie und ihrer Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verboten worden.
Die vier Männer gehörten zu 17 mutmaßlichen Mitgliedern, die bei den koordinierten Durchsuchungen 2022 festgenommen worden waren. Den Behörden zufolge hielten sie Combat 18 Deutschland mindestens bis zum Frühjahr jenes Jahres am Leben. Ein Angeklagter soll die Führung übernommen und mindestens 14 geheime Treffen organisiert haben.
Zwei weitere Beschuldigte sollen für Einweihungsrituale verantwortlich gewesen sein, bei denen Neumitglieder unter anderem zu NS-Gedankengut befragt wurden. Ein Vierter wird verdächtigt, rechtsextreme Rockkonzerte veranstaltet und Merchandise-Artikel – darunter Kleidung und Tonträger – mit Symbolen der Gruppe verkauft zu haben.
Die Aussetzung des Verfahrens erfolgte nach einer Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden. Statt Haft- oder Bewährungsstrafen müssen die Angeklagten jeweils 500 Euro an eine Kinderhilfsorganisation zahlen. Wird der Betrag bis zur Frist im August überwiesen, wird das Verfahren eingestellt.
Combat 18 Deutschland war 2020 verboten worden, nachdem die Behörden die Gruppe als extremistisch einstuften und ihr vorwarfen, demokratische Werte abzulehnen. Zu ihren Aktivitäten zählten Konzerte, der Verkauf von Propaganda-Material sowie strukturierte Nachwuchsgewinnung.
Der vorläufige Stopp der Ermittlungen hängt von der Erfüllung der Zahlungsauflage ab. Kommen die Angeklagten dieser nach, werden die Vorwürfe ohne weitere rechtliche Konsequenzen fallengelassen. Der Fall markiert einen weiteren Schritt in Deutschlands anhaltendem Vorgehen gegen rechtsextreme Netzwerke.






