03 March 2026, 00:28

Rechtsstreit um Hofeigenschaft: Gericht senkt Streitwert auf 81.285 Euro

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung eines Hofes in einem Feld, umgeben von Häusern, Bäumen und einem Himmel, mit der Aufschrift "Surgensburg, Deutschland - Landschaft eines Hofes".

Rechtsstreit um Hofeigenschaft: Gericht senkt Streitwert auf 81.285 Euro

Ein Antrag eines Landwirts auf Streichung der Hofeigenschaft nach der Höfeordnung hat zu einem Rechtsstreit über die Höhe der Verfahrenskosten geführt. Das Oberlandesgericht entschied kürzlich in dem Fall und setzte den Streitwert auf 81.285 Euro fest – deutlich unter der Forderung des Kostengutachters von 185.400 Euro. Das Urteil unterstreicht die anhaltende Unsicherheit bei der Bewertung solcher Verfahren in ganz Deutschland.

Der Fall nahm seinen Anfang, als der Landwirt die Löschung der Hofeigenschaft beantragte. Das zuständige Amtsgericht hatte den Verfahrenswert zunächst auf 14.000 Euro festgesetzt. Der regionale Kostengutachter widersprach jedoch und bestand auf einen deutlich höheren Betrag von 185.400 Euro.

Das Oberlandesgericht prüfte den Streit und erklärte die Beschwerde des Gutachters zwar für zulässig, wies sie jedoch letztlich ab. Statt sich am Einheitswert zu orientieren, wandte das Gericht § 36 des Gerichts- und Notarkostengesetzes an und legte den Wert auf Basis von zehn Prozent des Verkehrswerts der Immobilie fest. Diese Anpassung berücksichtigte den vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwand, der mit der Bearbeitung der Löschung verbunden ist.

In seiner Begründung führte das Gericht zudem aus, dass im Einzelfall mit dem Grundstück verbundene Verbindlichkeiten von dessen Verkehrswert abgezogen werden können. Zwar bringt das Urteil in diesem konkreten Fall Klarheit, es schafft jedoch keine verbindliche Rechtsprechung für andere Bundesländer. Stand Februar 2026 gibt es nach wie vor keine einheitliche Vorgehensweise, sodass ähnliche Fälle weiterhin von den lokalen Gerichten individuell entschieden werden müssen.

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Die endgültige Bewertung des Gerichts in Höhe von 81.285 Euro beendet zwar diesen Rechtsstreit, lässt aber grundsätzliche Fragen offen. Ohne eine bundesweite Leitlinie werden künftige Verfahren zur Streichung der Hofeigenschaft weiterhin im Einzelfall geprüft werden müssen. Das Urteil untermauert die Notwendigkeit klarerer Vorgaben bei der Berechnung von Streitwerten im Rahmen der Höfeordnung.