Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Gericht kippt Urteil zu Lärmbelastung
Hans-Theo KuhlNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Gericht kippt Urteil zu Lärmbelastung
Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue juristische Wendung genommen. Der Fall, bei dem es um eine umstrittene Baugenehmigung geht, wurde nun zur weiteren Prüfung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen.
Der Konflikt entzündete sich an Plänen, Räumlichkeiten in der Nähe der Volksbühne in eine Wohnungsanlage umzuwandeln. Der Verein Freie Volksbühne widersprach mit der Begründung, die durch bestehende Rechte geschützten Theateraktivitäten würden für künftige Bewohner zu unzumutbaren Lärmbelastungen führen.
Im Juni 2024 hatte das Münsteraner Gericht zunächst dem Verein recht gegeben und die Genehmigung widerrufen, da die Lärmgrenzen überschritten worden seien. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob diese Entscheidung später auf. Die oberste Instanz urteilte, das Ersturteil habe sich zu eng auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte gestützt, ohne die Gesamtumstände ausreichend zu berücksichtigen.
Der Fall geht nun zurück nach Münster, wo das Gericht die Genehmigung unter strengeren rechtlichen Maßstäben neu bewerten muss.
Damit bleibt der Streit vorerst ungelöst. Sowohl der Anwohner als auch die Volksbühne müssen nun auf ein neues Urteil aus Münster warten. Die Entscheidung könnte Präzedenzfall dafür werden, wie Lärmschutzvorschriften mit den Betriebsrechten kultureller Einrichtungen in Einklang gebracht werden.






