Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das System
Olav RuppertSelbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das System
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz ermöglicht es Betroffenen, ihre Eintragungen allein durch eine einfache Erklärung anpassen zu lassen – ohne Gutachten oder fachliche Prüfung. Nun fordern drei Ministerinnen Nachbesserungen, nachdem prominente Fälle Missbrauch des Systems befürchten lassen.
Das aktuelle Gesetz räumt Standesämtern keine Möglichkeit ein, Geschlechtsänderungen abzulehnen – selbst bei Verdacht auf Missbrauch. Dies zeigte sich etwa, als der Neonazi Sven Liebich seinen Namen rechtmäßig in Marla-Svenja Liebich ändern ließ und anschließend eine Verlegung in eine Frauenhaftanstalt beantragte. Ein weiterer Fall betraf einen Polizisten aus Nordrhein-Westfalen, der sein Geschlecht offiziell anpassen ließ, um seine Aufstiegschancen zu verbessern – und nach dem gescheiterten Versuch disziplinarische Konsequenzen fürchtete.
Die geplante Novelle soll Standesämtern erlauben, offensichtliche Missbrauchsfälle abzulehnen. Stattdessen könnten solche Anträge an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle verwiesen werden. Zudem sollen nachträgliche Korrekturen im Personenstandsregister möglich werden, falls eine Geschlechtsänderung erschlichen wurde. Ziel der Ministerinnen ist es, das Vertrauen in das Gesetz zu stärken, ohne den Grundsatz der Selbstbestimmung anzutasten.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Schlupflöcher zu schließen, ohne das Selbstbestimmungsgesetz insgesamt infrage zu stellen. Bei Annahme der Pläne erhielten Standesämter klarere Befugnisse, offensichtliche Missbrauchsversuche zu blockieren. Allerdings garantiert selbst eine erschlichene Geschlechtsänderung nicht automatisch Vorteile wie Haftverlegungen oder berufliche Privilegien.






