30 December 2025, 10:22

Silvesterfeuerwerk verursacht hohe Kosten – wer zahlt bei Schäden und Unfällen?

Eine große Gruppe von Menschen steht im Freien und zündet Raketen an.

Silvesterfeuerwerk verursacht hohe Kosten – wer zahlt bei Schäden und Unfällen?

Silvesterfeiern bringen oft Feuerwerk mit sich – und damit auch mehr Unfälle und Schäden. In ganz Deutschland verzeichnen Versicherer zum Jahreswechsel einen Anstieg an Schadensmeldungen, wenn Raketen und Feuerwerkskörper Verletzungen, Brände oder Sachbeschädigungen verursachen. Für viele Hausbesitzer, Autofahrer und Feiernde enden solche Vorfälle mit unerwarteten Kosten.

Die gute Nachricht: Die meisten Versicherungspolicen decken diese Risiken bereits ab. Ob Autoschäden oder Arztrechnungen – wer von Feuerwerksunfällen betroffen ist, hat in der Regel Anspruch auf Schutz.

Feuerwerk birgt ein hohes Brandrisiko, besonders in dicht besiedelten Regionen wie Nordrhein-Westfalen. Versicherer melden gegen Jahresende einen spürbaren Anstieg an brandbedingten Schadensfällen, wenn Raketen auf Dächern, Balkonen oder in Gärten landen. Beschädigt das Feuer die Bausubstanz, übernimmt die Gebäudeversicherung die Reparaturkosten.

Doch auch Möbel, Teppiche und andere Haushaltsgegenstände sind gefährdet. Verursacht Feuerwerk Schäden im Inneren – selbst durch Löschwasser – springt die Hausratversicherung ein. Das gilt auch, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Für Autofahrer ist die Lage ähnlich riskant: Parkende Fahrzeuge können durch umherfliegende Feuerwerkskörper Verbrennungen, zersplitterte Scheiben oder Beulen erleiden. Die Teilkasko-Versicherung (auch als umfassende Kfz-Teilkasko bekannt) übernimmt diese Kosten und schützt zudem vor Vandalismus, der an Silvester häufiger auftritt.

Verletzungen sind ein weiteres großes Problem. Wird jemand durch Feuerwerk verletzt, zahlt die Krankenversicherung die Behandlungskosten. Führt die Verletzung zu einer dauerhaften Behinderung, kann die Unfallversicherung zusätzliche Unterstützung leisten. Handelte der Verursacher fahrlässig, aber nicht vorsätzlich, deckt seine private Haftpflichtversicherung Schäden Dritter ab. Bleibt der Täter unbekannt, hilft die private Unfallversicherung des Geschädigten bei den Kosten. Entscheidend ist in allen Fällen, ob der Schaden versehentlich oder absichtlich herbeigeführt wurde. Bei Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz – die Betroffenen müssen dann selbst für die Kosten aufkommen.

Silvesterfeuerwerk birgt vorhersehbare Risiken – doch die meisten Policen decken sie bereits ab. Hausbesitzer, Autofahrer und Verletzte können sich auf ihre bestehenden Versicherungen verlassen. Dennoch sollten Versicherungsnehmer vor den Feierlichkeiten ihre Vertragsbedingungen prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.